Sachverhalt/Begründung:
Die mit dem Landkreis Leer bestehenden
Heranziehungsvereinbarungen für die Bearbeitung von SGB II- und SGB XII-Fällen
sowie Asylfällen sind überarbeitet worden.
Die wesentlichen Änderungen bei der
Heranziehungsvereinbarung SGB II / SGB XII
sind:
-
Als Grundlage für die Ermittlung der
Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115
Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften).
Dieses ist positiv für die Gemeinden.
-
Der Pauschalbetrag nach § 4 Abs. 2 wurde erhöht.
-
Die Bearbeitung der Fälle der Hilfe zur Pflege
nach dem 7. Kapitel SGB XII geht zum 01.01.2017 an den Landkreis Leer zurück.
Die wesentlichen Änderungen bei der
Heranziehungsvereinbarung Asyl sind:
-
Als Grundlage für die Ermittlung der
Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115
Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften). Dieses
ist positiv für die Gemeinden.
-
Der Pauschalbetrag nach § 4 Nr. 2, 2.
Unterabsatz wurde erhöht.
Alle Änderungen wurden in dem Begleitenden Ausschuss, der mit
Vertretern des Landkreises und mit Vertretern der Kommunen besetzt ist, beraten
und einvernehmlich so vereinbart.
Anlagenverzeichnis:
Heranziehungsvereinbarungen
Beschlussvorschlag:
Es wird der Abschluss der beiden neuen
Heranziehungsvereinbarungen empfohlen.