Betreff
Abschluss neuer Heranziehungsvereinbarungen SGB II / SGB XII und Asyl
Vorlage
BV/118/2016
Art
Beschlussvorlage beendet

Sachverhalt/Begründung:

Die mit dem Landkreis Leer bestehenden Heranziehungsvereinbarungen für die Bearbeitung von SGB II- und SGB XII-Fällen sowie Asylfällen sind überarbeitet worden.

 

Die wesentlichen Änderungen bei der Heranziehungsvereinbarung SGB II / SGB XII  sind:

-          Als Grundlage für die Ermittlung der Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115 Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften). Dieses ist positiv für die Gemeinden.

-          Der Pauschalbetrag nach § 4 Abs. 2 wurde erhöht.

-          Die Bearbeitung der Fälle der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII geht zum 01.01.2017 an den Landkreis Leer zurück.

 

Die wesentlichen Änderungen bei der Heranziehungsvereinbarung Asyl sind:

-          Als Grundlage für die Ermittlung der Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115 Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften). Dieses ist positiv für die Gemeinden.

-          Der Pauschalbetrag nach § 4 Nr. 2, 2. Unterabsatz wurde erhöht.

 

Alle Änderungen wurden in dem Begleitenden Ausschuss, der mit Vertretern des Landkreises und mit Vertretern der Kommunen besetzt ist, beraten und einvernehmlich so vereinbart.

 


Anlagenverzeichnis:

Heranziehungsvereinbarungen

 


Beschlussvorschlag:

Es wird der Abschluss der beiden neuen Heranziehungsvereinbarungen empfohlen.