Betreff
Finanzierung der Kindertagesstätten - Kostenbeteiligung des Landkreises Leer
Vorlage
BV/080/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Die bisherige Vereinbarung zwischen dem Landkreis Leer und den kreisangehörigen Gemeinden zur finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Kindertagesstätten läuft zum 31.07.2022 aus.

 

Zur Neuregelung der Finanzierung der Kindertagesstätten und der finanziellen Beteiligung des Landkreises Leer haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Kita“ und Vertreter*innen des Landkreises Leer bezüglich der Finanzbeteiligung des Landkreises ab dem 01.08.2022 in den letzten Monaten mit folgendem Ergebnis verhandelt:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien beteiligt sich der Landkreis zur Defizitabdeckung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Kindertagesstätten“ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem Betrag in Höhe von 65 % der vom Land für das Vorvorjahr gewährten Finanzhilfe.

 

Zudem will sich der Landkreis Leer - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien - zur weiteren Entlastung in Bezug auf die Betriebskosten der Kindertagesbetreuung bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 mit 50 % am realen Defizit der Städte und Gemeinden beteiligen. Diese Regelung wird gesondert erarbeitet und getroffen. Ein erster Termin mit Vertreter*innen der Kämmereien hat dazu bereits stattgefunden.

 

Zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung der aktuellen Vereinbarung verweise ich auf den beigefügten Entwurf einer Beschlussvorlage für die Kreisgremien. Inhaltlich wurde diese Beschlussvorlage mit der Arbeitsgruppe „Kita“ abgestimmt, da es allen Beteiligten sinnvoll erschien, mit einer gleichartigen Beschlussvorlage in die politischen Gremien zu gehen.

Die bestehende Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ist entsprechend zu überarbeiten. Dazu liegt en Entwurf aber noch nicht vor.


Beschlussvorschlag:

Empfehlung bzw. Entscheidung