Sachverhalt/Begründung:
Der Prüfungsbericht für 2015 und die Stellungnahme des Bürgermeisters sind
in der Anlage beigefügt (bzw. werden nachgereicht). Nach dem NKomVG ist der
Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht dem Rat vorzulegen.
Der Schlussbericht des Prüfungsamtes endet mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Dem Rat wird der Prüfungsbericht mit der Stellungnahme des Bürgermeisters
zur Kenntnis gegeben.
Anlagenverzeichnis:
Prüfbericht 2015, wird nachgereicht
Stellungnahme des Bürgermeisters, wird nachgereicht
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt über den Jahresabschluss 2015 nebst der
Ergebnisverwendung sowie die Entlastung des Bürgermeisters.