Betreff
1. Änderung der Benutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude und öffentlichen Plätze
Vorlage
BV/029/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

In der Benutzungsordnung ist aktuell geregelt, dass der Verwaltungsausschuss die Entscheidung über eine erstmalige Vergabe von öffentlichen Gebäuden und Plätzen trifft. Bei einer erneuten Vergabe an dieselbe Organisation ist dann der Bürgermeister zuständig.

Dieses führt zu Problemen, wenn kurzfristig eine Entscheidung für eine erstmalige Vergabe getroffen werden muss, der Verwaltungsausschuss aber nicht mehr rechtzeitig tagt.

In diesen Eilfällen soll die Entscheidungsbefugnis für erstmalige Vergaben daher auf den Bürgermeister übertragen werden.

Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Empfehlung bzw. Beschluss der 1. Änderung der Benutzungsordnung für öffentliche Gebäude und öffentliche Plätze.