Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
Vorlage
BV/112/2016
Art
Beschlussvorlage beendet

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Der Förderverein „Freundeskreis der GS Holtermoor“ möchte für die Schulhofumgestaltung im Rahmen der Baumaßnahme an der Grundschule Holtermoor 10.400,00 € spenden.


 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Spende des Fördervereins für die Schulhofumgestaltung in Höhe von 10.400,00 € anzunehmen.