Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Ratsmitgliedern
Vorlage
BV/194/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Nach § 43 NKomVG sind die Ratsmitglieder von der Hauptverwaltungsbeamtin / dem Hauptverwaltungsbeamten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen und nach § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten.

Dieses findet in der Regel in der konstituierenden Sitzung statt.

 

Weil jedoch bei der konstituierenden Sitzung nicht alle Ratsmitglieder anwesend waren, sind Pflichtenbelehrung und förmliche Verpflichtung bei denen, die jetzt erstmalig in dieser Ratsperiode an einer Sitzung teilnehmen, nachzuholen. 


Beschlussvorschlag: