Sachverhalt/Begründung:
Überörtliche Prüfung gemäß
§§ 1 bis 4 NKPG; Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
Der Niedersächsische
Landesrechnungshof hat das Ergebnis einer Bestandserhebung zur Höhe der
Investitionsrückstände in Niedersachsen und der damit verbundenen
Haushaltsrisiken übermittelt.
Die in Form einer Prüfungsmitteilung übermittelten Ergebnisse
der Bestandserhebung über die Höhe der Investitionsrückstände der
niedersächsischen Kommunen enthalten keine Bewertungen zur Höhe der
Investitionsrückstände einzelner Kommunen und insofern keine individuelle
Beschwer.
Gleichwohl sollten die Ergebnisse der Prüfung – wie in § 5 Absätze 1 und 2 NKPG vorgesehen - der Vertretung bekanntgegeben und öffentlich ausgelegt werden.
Beschlussvorschlag: Die Prüfungsmitteilung wird zur Kenntnis genommen