Betreff
Ernennung der/des Ortsvorsteher/in/s für die Ortsteile Potshausen und Langholt
Vorlage
BV/177/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn sind für die Ortsteile Langholt und Potshausen Ortsvorsteher/innen zu bestimmen.

 

Nach § 96 NKomVG bestimmt der Rat für die Dauer der Wahlperiode die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher aufgrund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Gemeindewahl die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Das Vorschlagsrecht für die Ortschaft Potshausen lag bei der CDU-Fraktion, die Frau Helga Meyer vorgeschlagen hat.

Für die Ortschaft Langholt lag das Vorschlagsrecht bei der UWG-Fraktion, die Herrn Norbert Pieper vorgeschlagen hat.

In beiden Fällen hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 den Vorschlägen zugestimmt.

 

Ortsvorsteher/innen werden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Sie werden nach § 47 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vereidigt und erhalten eine Ernennungsurkunde.


Beschlussvorschlag:

Die Ernennungen werden zur Kenntnis genommen.