Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG; hier: Feuerwehren
Vorlage
BV/175/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

 

Die Firma Ludwig Würdemann GmbH, Ostrhauderfehn, möchte den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ostrhauderfehn für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen 7.500,00 € spenden.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Spende der Firma Ludwig Würdemann GmbH in Höhe von 7.500,00 € für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Gemeinde Ostrhauderfehn anzunehmen.