Betreff
Beschluss über die Zahl und Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeister*in/*s
Vorlage
BV/161/2021
Art
Beschlussvorlage

Für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister*innen kommen nur Beigeordnete, also Mitglieder des Verwaltungsausschusses mit Stimmrecht in Betracht.

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe. Die Zahl der Stellvertreter*innen ist auf bis zu drei begrenzt.

Bei der Wahl kann der Rat eine Reihenfolge der Stellvertretung bestimmen, worunter auch zu verstehen ist, dass insbesondere bei der Repräsentation eine Vertretung für bestimmte Fachbereiche oder Gebiete der Kommune bestimmt wird; trifft er eine solche Bestimmung nicht, dann sind die Stellvertreter*innen gleichberechtigt und es bedarf einer generellen oder jeweils einzelnen Absprache zwischen dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern*innen, wer die  Stellvertretung wahrnimmt. Die Stellvertretung ist ausschließlich eine für den Verhinderungsfall, jedoch kann der Bürgermeister bestimmen, wann er verhindert ist.


Beschlussvorschlag:

Der Rat fasst einen Beschluss über die Zahl der stellvertretenden Bürgermeister*innen und wählt diese aus der Mitte der Beigeordneten.