Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze, Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter*innen
Vorlage
BV/159/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 71 Abs. 8 NKomVG).

Die Fraktionen oder Gruppen können sich in der Reihenfolge der Höchstzahlen einen Ausschuss auswählen, in dem sie den Vorsitz übernehmen möchten.