Betreff
Bestimmung von Vertreter/innen im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG
a) Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Overledingen
b) Verbandsversammlung Abwasserverband Overledingen
c) Verbandsversammlung Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband
d)Kuratorium evangelischer Kindergarten „Wolkenreiter“
e) Arbeitsgruppe katholischer Kindergarten „St. Michael“
f) Beiräte Kindertagesstätten Gemeinde Ostrhauderfehn
g) Mitgliederversammlung "Reilstift"
h) Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH

1. Aufsichtsrat
2. Gesellschafterversammlung
Vorlage
BV/157/2021
Art
Beschlussvorlage

Bei der Besetzung unbesoldeter Stellen durch Ratsmitglieder gelten bei der Ermittlung der Vertreter/innen nach § 71 Abs. 6 NKomVG die Abs. 2,3 und 4 der Vorschrift entsprechend. Das bedeutet, dass die Reihenfolge der Vergabe der  Vertreter/innenplätze wiederum nach dem Berechnungsverfahren nach d´Hondt zu bestimmen ist.

 

a.) Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen:

Die Gemeinde entsendet neben dem Bürgermeister 2 Vertreter/innen und Stellvertreter/innen.

 

b.) Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Overledingen:

Die Gemeinde entsendet neben dem Bürgermeister 2 Vertreter/innen und Stellvertreter/innen.

 

c.) Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes:

Die Gemeinde entsendet neben dem Bürgermeister 1 Vertreter/in und Stellvertreter/in.

 

d.) Kuratorium des evangelischen Kindergartens “Wolkenreiter”:

Die Gemeinde entsendet neben dem Bürgermeister 2 Vertreter/innen und Stellvertreter/innen.

 

e.) Arbeitsgruppe des katholischen Kindergartens “St. Michael”:

Die Gemeinde entsendet neben dem Bürgermeister 1 Vertreter/in und Stellvertreter/in. Bisher waren dieses immer die / der Ratsvorsitzende und ihre / seine Stellvertereter/in qua Amt. Es wird vorgeschlagen, dieses auch für die Zukunft so zu lassen.

 

f.) Beirat der Kindertagesstätten der Gemeinde Ostrhauderfehn:

Für jede Einrichtung ist ein Beirat zu bilden. Bisher wurden unterschiedliche Vertreter/innen für die Beiräte des Kindergartens an der Hauptstraße sowie der Krippe bestimmt. Mittlerweile sind schon weitere Einrichtungen neu hinzugekommen. In näherer Zukunft werden mit den Kindertagesstätten in Holterfehn und Potshausen nochmals weitere Einrichtungen entstehen. Aufgrund der geringen Tagungsfrequenz der Beiräte schlägt die Verwaltung vor, für alle Beiräte 2 Vertreter/innen und Stellvertreter aus dem Rat zu bestimmen.

 

g.) Mitgliederversammlung des “Reilstifts”:

Die Gemeinde entsendet den Bürgermeister und die allgemeine Vertreterin.

 

h.) Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH:

      - Aufsichtsrat:                              Die Gemeinde entsendet 5 Vertreter/innen   

                                                          und Stellvertreter/innen.

      - Gesellschafterversammlung:    Die Gemeinde entsendet 11 Vertreter/innen 

                                                          und Stellvertreter/innen.