Die/Der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren gewählt. D. h. das der Bürgermeister hierfür nicht in Betracht kommt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, hier aber auch der Bürgermeister.
Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur
Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand
widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu
wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der
Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht
erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im
zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht
die oder der Vorsitzende der Vertretung.
Nach der Wahl übernimmt die/der Ratsvorsitzende von dem Altersvorsitzenden den Vorsitz.