Betreff
Wahl des/der Ratsvorsitzenden
Vorlage
BV/153/2021
Art
Beschlussvorlage

Die/Der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren gewählt. D. h. das der Bürgermeister hierfür nicht in Betracht kommt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, hier aber auch der Bürgermeister.

 

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Nach der Wahl übernimmt die/der Ratsvorsitzende von dem Altersvorsitzenden den Vorsitz.