Betreff
Vereidigung des Bürgermeisters/Hinweis auf fortgeltende Bindung des früheren Eides
Vorlage
BV/151/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Vereidigung des gewählten Bürgermeisters findet in der ersten Sitzung des Rates nach dem Beginn der Wahlperiode statt. Diese wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitglied durchgeführt.

 

Ist der bisherige Bürgermeister wiedergewählt worden, so ist er von der Eidesleistung befreit und stattdessen durch einen schriftlichen Hinweis desjenigen, der die Vereidigung durchführt, darauf aufmerksam zu machen, dass der früher geleistete Diensteid ihn auch in dem neuen Beamtenverhältnis bindet.

Da der Hinweis an die Stelle der Vereidigung tritt, ist diese ebenfalls durch den Altersvorsitzenden vorzunehmen.