Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG; hier: Kinder- und Jugendfeuerwehr, Jugendarbeit Waggon
Vorlage
BV/125/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spenden sollen angenommen werden:

 

Frau M. aus Ostrhauderfehn, möchte

1. 2.000,00 € zur Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehr und

2.    500,00 € zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Waggon

spenden.


Beschlussvorschlag:

Die Spende von Frau M. aus Ostrhauderfehn, in Höhe von 2.500,00 € soll angenommen werden.