Betreff
Bade- und Benutzungsordnung für den Idasee - hier: Hundeverbotsregelung
Vorlage
BV/056/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Die Bade- und Benutzungsordnung für den Idasee in der Fassung vom 26.09.2017 regelt in § 4 Abs. 5, dass das Mitbringen von Hunden sowie deren Aufenthalt auf dem Idaseegelände in der Zeit vom 01. Juni bis zum 31. August (Badesaison) verboten ist. Ausgenommen sind Tiere, die für die Versorgung und Betreuung behinderter Menschen unerlässlich sind. Das Mitbringen und der Aufenthalt anderer Tiere als Hunde ist ganzjährig verboten.

 

Jetzt wurde von dem Wassersportclub Idafehn der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, das generelle Hundeverbot aufzuheben und lediglich ein Leinenzwang und ein Badestrandverbot für Hunde festzusetzen.

Das Schreiben des Wassersportclubs Idafehn ist beigefügt.

 

Für eine Änderung der bestehenden Regelung wäre eine Änderung der Bade- und Benutzungsordnung erforderlich.


Beschlussvorschlag:

Empfehlung bzw. Entscheidung über die Hundeverbotsregelung am Idasee und damit über die Änderung der Bade- und Benutzungsordnung.