Sachverhalt/Begründung:
Nach dem NKomVG ist der Jahresabschluss mit dem
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme des
Bürgermeisters zum Schlussbericht dem Rat vorzulegen.
Die Schlussberichte des Prüfungsamtes für die Jahre 2017 und 2018 enden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (sh. S. 33/34 für das Jahr 2017 und 35/36 für das Jahr 2018). In den Schlussbemerkungen der Prüfungsberichte wird die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2017 sowie 2018 vorgeschlagen.
Die Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Berichten wird nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme der Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes
mit den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Berichtspunkten.
Beschluss a) über die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 nebst Ergebnisverwendung (Übertrag auf das Folgejahr) und b) Entlastung des Bürgermeisters.