Betreff
Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) des nachrückenden Ratsmitgliedes Folkmar Körte durch den Bürgermeister
Vorlage
BV/108/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 44 NKWG geht der Sitz von Werner Buss auf Folkmar Körte über.

Herr Körte nahm das Mandat am 7. August 2020 an.

 

Er wird nach § 43 NKomVG auf seine Pflichten als Mandatsträger hingewiesen und vom Bürgermeister nach § 60 NKomVG förmlich verpflichtet.