Betreff
Antrag der Gruppe UWG/CDU im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn auf Neubesetzung der Fachausschüsse vom 07.07.2020
Vorlage
AN/007/2020
Art
Anträge

Antragstext:

 

Die Gruppe UWG/CDU im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat mit Schreiben vom 07. Juli 2020 die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung umfasst auch die Ausschussvorsitze.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Fraktion Bündnis90/DieGrünen entspricht die Zusammensetzung der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Durch den vorliegenden Antrag der Gruppe UWG/CDU im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschussvorsitze gegeben.

 

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat die in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 die nachfolgenden Fachausschüsse gebildet und hierbei die Zahl der Sitze auf 7 festgelegt. Auf die Bildung des Personalausschusses wurde in der Ratssitzung im März 2019 verzichtet.

 

- Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss

- Ausschuss für Finanzen

- Ausschuss für Soziales u. Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales)

- Schulausschuss

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, welches die Vorsitzende der Vertretung zieht.

 

Hiernach ergibt sich folgende Verteilung der 7 Sitze in den Fachausschüssen:

 

Fraktion SPD:                    11 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,35

Gruppe UWG/CDU:       12 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,65

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der Fraktion SPD 3 Sitze und der Gruppe UWG/CDU 3 Sitze zu. Der verbleibende Sitz wird nach dem höchsten Restwert (0,65) vergeben. Er entfällt somit an die Gruppe UWG/CDU.

 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den Fraktionen und Gruppen benannt.

 

Gemäß Absatz 5 stellt der Rat die in den nachfolgenden Tabellen dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten kann.

 

Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die bislang gebildeten Fachausschüsse, sowie die Anzahl der stimmberechtigten und die Namen der beratenden Mitglieder dargestellt.

 

Die bisherige Besetzung der Fachausschüsse durch die Fraktion der SPD und die Gruppe UWG/CDU und die Vorsitze sowie die ratsfremden Mitglieder sind zur Information der Ratsmitglieder in rot eingefügt worden

 

 

 

 

 

Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss: (Vorsitz: Kruse, stv.V.: Bolland)

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

Pleis

Janssen

Marks

 

Stellvertreter:

Revens

Buss    neu

Erhardts

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

Mitglieder:

Kruse

Bents

Bolland

neu

Stellvertreter:

Esders

Lüken

Behrens

neu

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

Grundmandat: Tanculski;

Wilfried Witt, Seniorenbeirat, beratende Stimme; stellv. Hubert Fennen

 

 

 

Ausschuss für Finanzen: (Vorsitz: Pleis, stv.V. Bussneu -)

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

Buss    neu

Pleis

Marks

 

Stellvertreter:

Janssen

Groote

Kempen

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

Mitglieder:

Krummen

Esders

Wreesmann

neu

Stellvertreter:

de Boer

Straatmann

Bunger

neu

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

Grundmandat:

 

 

Ausschuss für Soziales und Ehrenamt

(Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales) (Vorsitz Bunger, stv.V.: Bents)

 

 

SPD

SPD

SPD

Mitglieder:

ter Veen

Erhardts

Stratmann

 

Stellvertreter:

Peper

Kempen

Revens

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

Mitglieder:

Bents

Straatmann

Bunger

neu

Stellvertreter:

Behrens

Kruse

Möhlmann

neu

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

Grundmandat:

Hartmut Kutschki, Vorsitzender Seniorenbeirat, beratende Stimme, Stv. H.-H. Prahm

 

 

Schulausschuss (Vorsitz Kempen, stv.V.: Groote)

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

Kempen

Groote

ter Veen

 

Stellvertreter:

Marks

Buss   neu

Janssen

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

Mitglieder:

Bents

Krummen

Bunger

neu

Stellvertreter:

Behrens

Wreesmann

Kruse

neu

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

Grundmandat:

Ratsfremde

Lehrer:

 

Wiebke Hanneken, Grundschule Holtermoor

Stellvertreter:

Johannes Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn

Eltern:

Christian Eberley, Grundschule Ostrhauderfehn

Stellvertreter:

Kai Schierbaum, Grundschule Holtermoor

 

 

Zuteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:

 

Gemäß § 71 Absatz 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren, die den Ausschüssen angehören. Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist im Zugreifverfahren vorzunehmen und durch Beschluss festzustellen. Auch bei den Ausschussvorsitzen ist eine Vertretung zu benennen. 

 

Reihenfolge des Zugriffs:

Fraktion/Gruppe

SPD

UWG/CDU

: 1

11      (2. Zugriff)

12 (1. Zugriff)

: 2

  5,5   (4. Zugriff)

  6 (3. Zugriff)

: 3

  3,67 (6. Zugriff)

  4 (5. Zugriff)

 

 

 

 

 

 

Die bisherigen Vorsitze sind den Überschriften vorstehend Tabellen der Ausschüsse zu entnehmen.

 

Die Ratsmitglieder Tanculski, Ertwiens-Buchwald und Beck können, da sie dem Rat als Einzelratsmitglieder, d.h. nicht als Mitglieder einer Fraktion oder Gruppe, angehören nach § 71 IV Satz 3 NKomVG, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 71 Absatz 5 stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den Tabellen dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einschließlich der Grundmandate und der ratsfremden Mitglieder durch Beschluss fest sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten können.

 

Auch die Verteilung der Ausschussvorsitze ist durch Beschluss festzustellen.