Betreff
"Streamen" von öffentlichen Rats- und Fachausschusssitzungen -Antrag der SPD-Fraktionsvorsitzenden Tina ter Veen vom 15.06.2020-
Vorlage
AN/006/2020
Art
Anträge

Antragstext:

Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Tina ter Veen, stellte am 15.06.2020 folgenden Antrag:

“Die Verwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zukünftig die Ratssitzungen (öffentlicher Teil) sowie die öffentlichen Fachausschusssitzungen zu “streamen”. Bei einem positiven Ergebnis sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden.”

Der Antrag mit Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Nach § 64 Abs. 2 NKomVG sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrags oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

 

In der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn sind hierzu keine Regelungen getroffen worden, wohl aber in der Geschäftsordnung.

Laut § 2 Abs. 4 der zur Zeit gültigen Geschäftsordnung des Rates sind Video-, Film und Tonaufnahmen nicht zulässig. Ein “streamen” von öffentlichen Sitzungen wäre somit im Moment nicht möglich.

Um die öffentliche Übertragung von Sitzungen zu ermöglichen, wäre die Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung erforderlich.


Anlagenverzeichnis:


Beschlussvorschlag:

Über den Antrag soll beraten und entschieden werden.