Antragstext:
Die
Fraktionsvorsitzende der SPD, Tina ter Veen, stellte am 15.06.2020 folgenden
Antrag:
“Die Verwaltung möge
prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zukünftig die Ratssitzungen (öffentlicher
Teil) sowie die öffentlichen Fachausschusssitzungen zu “streamen”. Bei einem
positiven Ergebnis sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden.”
Der Antrag mit Begründung ist als Anlage beigefügt.
Nach § 64 Abs. 2 NKomVG
sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung
nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem
Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit
die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen,
dass die Aufnahme ihres Redebeitrags oder die Veröffentlichung der Aufnahme
unterbleibt.
In der Hauptsatzung
der Gemeinde Ostrhauderfehn sind hierzu keine Regelungen getroffen worden, wohl
aber in der Geschäftsordnung.
Laut § 2 Abs. 4 der
zur Zeit gültigen Geschäftsordnung des Rates sind Video-, Film und Tonaufnahmen
nicht zulässig. Ein “streamen” von öffentlichen Sitzungen wäre somit im Moment
nicht möglich.
Um die öffentliche Übertragung von Sitzungen zu ermöglichen, wäre die Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag soll
beraten und entschieden werden.