Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Mit Schreiben vom 09. Februar 2017 beantragte die Gruppe SPD/Grüne/Linke die Aufnahme des genannten Punktes auf die Tagesordnung des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses.

 

Herr Meyer vom Bauamt der Gemeinde erörtert die wasserrechtlichen Zuständigkeiten anhand der Vorschriften des Wasserrechts.

 

Eine Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften mit Ergänzungen ist diesem Protokoll für die Ratsmitglieder beigefügt.

 

Sein Vortrag endet mit folgendem Fazit:

 

Die Gemeinde ist nur für die Gewässer III. Ordnung zuständig, die auch in ihrem Eigentum liegen.

 

Die Sielacht ist zuständig für Gewässer II. Ordnung und einige Gewässer III. Ordnung.

 

Für die meisten Gewässer III. Ordnung sind somit die privaten Eigentümer zuständig.

 

Bei mangelnder Unterhaltung kann eine Gewässerschau durchgeführt werden und erforderlichenfalls von der unteren Wasserbehörde des Landkreises eine Ersatzvornahme angeordnet werden.

 

Herr Meyer verdeutlicht seine Ausführungen anhand eines Auszuges aus der Gemeindekarte mit Darstellung der Gewässer.

 

Es folgt eine kurze Aussprache zu Einzelfragen der Ausschussmitglieder.

 

Anschließend führt der Ausschussvorsitzende seine Gedanken und Überlegungen zu Entwässerungssituation im Gemeindegebiet aus und stellt dabei auch mögliche Lösungen vor. Insbesondere beschäftigen ihn die immer wieder auftretenden Hochwassersituationen in den Gräben III. Ordnung, die durch das mangelnde Räumen der Grundstücksbegrenzungsgräben verursacht werden, sowie die Probleme der I. Südwieke bei der Aufnahme des Oberflächenwassers aus dem Moor.

 

Ausschussmitglied Laaken schlägt für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses vor, den Punkt Oberflächenentwässerung aufzunehmen und einen Vertreter von NLWKN, Sielacht oder Unterer Wasserbehörde dazu zu bitten. Anschließend führt er aus, dass in Ostrhauderfehn die Sielacht die Räumstreifen ankauft, zu Lasten der Gemeinschaft der Beitragszahler aller Gemeinden. Das hält er für nicht sozial.

 

Herr Meyer teilt mit, dass eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses nicht der richtige Ort sei, solche Probleme zu besprechen. Dafür habe man seinerzeit die Arbeitsgruppe Entwässerung gebildet. Dort sollte man diese Problematik erörtern. Der Ankauf der Räumstreifen zum Selbstkostenpreis durch die Sielacht diene der Sicherung der Unterhaltung der Gewässer.

 

Bürgermeister Harders schließt die Aussprache mit der Bemerkung, dass die Ortsentwässerung ein sehr komplexes Thema ist. Man sollte sich auch nicht der Illusion hingeben, dass ein Schöpfwerk die Ideallösung ist. Ein Schöpfwerk pumpe erst dann, wenn alle Polder geflutet sind und trotzdem noch akute Gefahr für Hab und Gut der Bürger besteht.