Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn sind für die Ortsteile Langholt und Potshausen Ortsvorsteher zu bestimmen.

 

Nach § 96 NKomVG bestimmt der Rat für die Dauer der Wahlperiode den Ortsvorsteher aufgrund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Gemeindewahl die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Bürgermeister Harders erläutert die Aufgaben der Ortsvorsteher. Die Ortsvorsteher werden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Das Vorschlagsrecht für Langholt lag bei der UWG. Herr Wolfgang Behrens, Jägerstr. 5, wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 9.11.2016 als Ortsvorsteher von Langholt vorgeschlagen.

 

Der Bürgermeister vereidigt Herrn Wolfgang Behrens und ernennt ihn unter Aushändigung der Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Langholt.

 

Das Vorschlagsrecht für Potshausen lag bei der CDU. Frau Helga Meyer, Leyer Weg 5, wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 9.11.2016 als Ortsvorsteherin von Potshausen vorgeschlagen.

 

Der Bürgermeister vereidigt Frau Helga Meyer und ernennt sie unter Aushändigung der Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Potshausen.