Der Rat beschließt einstimmig den Abschluss der beiden im vorgenannten Sinn
geänderten Heranziehungsvereinbarungen.
Die mit dem
Landkreis Leer bestehenden Heranziehungsvereinbarungen für die Bearbeitung von
SGB II- und SGB XII-Fällen sowie Asylfällen sind überarbeitet worden.
Die wesentlichen
Änderungen bei der Heranziehungsvereinbarung SGB II / SGB XII sind:
-
Als Grundlage für die Ermittlung der
Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115
Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften).
-
Der Pauschalbetrag nach § 4 Abs. 2 wurde erhöht.
-
Die Bearbeitung der Fälle der Hilfe zur Pflege nach
dem 7. Kapitel SGB XII geht zum 01.01.2017 an den Landkreis Leer zurück.
Die wesentlichen
Änderungen bei der Heranziehungsvereinbarung Asyl sind:
-
Als Grundlage für die Ermittlung der
Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115
Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften).
-
Der Pauschalbetrag nach § 4 Nr. 2, 2. Unterabsatz
wurde erhöht.
Alle Änderungen wurden in dem begleitenden
Ausschuss, der mit Vertretern des Landkreises und mit Vertretern der Kommunen
besetzt ist, beraten und einvernehmlich so vereinbart.
Die neugefassten Vereinbarungen wurden allen Ratsmitgliedern übersandt und sind Bestandteil der Hauptniederschrift.