Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig den Abschluss der beiden im vorgenannten Sinn geänderten Heranziehungsvereinbarungen.

 


Die mit dem Landkreis Leer bestehenden Heranziehungsvereinbarungen für die Bearbeitung von SGB II- und SGB XII-Fällen sowie Asylfällen sind überarbeitet worden.

 

Die wesentlichen Änderungen bei der Heranziehungsvereinbarung SGB II / SGB XII  sind:

-          Als Grundlage für die Ermittlung der Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115 Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften).

-          Der Pauschalbetrag nach § 4 Abs. 2 wurde erhöht.

-          Die Bearbeitung der Fälle der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII geht zum 01.01.2017 an den Landkreis Leer zurück.

Die wesentlichen Änderungen bei der Heranziehungsvereinbarung Asyl sind:

-          Als Grundlage für die Ermittlung der Personalkostenerstattung wurde jetzt ein Schlüssel von 1 : 115 Bedarfsgemeinschaften festgesetzt (bislang: 1 : 130 Bedarfsgemeinschaften).

-          Der Pauschalbetrag nach § 4 Nr. 2, 2. Unterabsatz wurde erhöht.

Alle Änderungen wurden in dem begleitenden Ausschuss, der mit Vertretern des Landkreises und mit Vertretern der Kommunen besetzt ist, beraten und einvernehmlich so vereinbart.

 

Die neugefassten Vereinbarungen wurden allen Ratsmitgliedern übersandt und sind Bestandteil der Hauptniederschrift.