Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, bei der zuständigen Behörde des Landkreises Leer auf eine Überprüfung der Gefahrensituation an genannten Verkehrspunkten hinzuwirken, mit dem Ziel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren.


Herr Wolfgang Behrens beantragt als Ratsmitglied der UWG-Fraktion, der Gemeinderat solle die Verwaltung beauftragen, bei der zuständigen Behörde des Landkreises Leer eine Überprüfung der Gefahrensituation an genannten Verkehrspunkten zu erwirken, mit dem Ziel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren.

 

Er begründet seinen Antrag ausführlich anhand einer Luftbildaufnahme des betreffenden Gebietes mit Angabe der dort wohnenden Schulkinder und Darstellung der Schulwege. Die Freitagsstraße würde oft auch als Abkürzung der Strecke über die Landesstraße benutzt. Weiterhin begründet er sein Anliegen damit, dass schlechte Straßenverhältnisse, schmale Straßen, zahlreiche Großfahrzeuge, zahlreiche Kleinkinder, hohe gemessene Geschwindigkeiten bis > 100 km/h und sehr schlechte Sichtverhältnisse im genannten Bereich aufeinandertreffen und eine erhebliche Gefahrensituation darstellen. Entsprechende Messungen des Verkehrsaufkommens und der gefahrenen Geschwindigkeiten wurden mit Unterstützung der Verwaltung durchgeführt und in ausführlichen Protokollen belegt.

 

Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass zuständig für eine Anordnung nach dem Straßenverkehrsrecht das Straßenverkehrsamt beim Landkreis Leer sei, von dort müsse eine Entscheidung in der Angelegenheit kommen.

 

Auf die Frage des Ratsmitgliedes Ertwiens-Buchwald, ob nach der Umbenennung eines Teils der Jägerstraße in Hochmoorstraße eine Veränderung der Verkehrsdichte zu erkennen sei, antwortet Herr Behrens, dass keinerlei Veränderung zu beobachten sei. Ohnehin würde die Jägerstraße überwiegend von Ortskundigen als Abkürzung benutzt.