Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig den Verzicht zur Erstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen bis 2020.


Frau de Boer führt aus, dass gemäß § 179 Abs. 1 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) die Kommune durch Beschluss der Vertretung davon absehen könne, einen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 aufzustellen.

 

Der Verwaltungsausschuss habe einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.