Sitzung: 29.06.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/068/2023
Der Rat beschließt einstimmig den Verzicht zur Erstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen bis 2020.
Frau de Boer führt aus, dass gemäß § 179 Abs. 1 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) die Kommune durch Beschluss der Vertretung davon absehen könne, einen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 aufzustellen.
Der Verwaltungsausschuss habe einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.