Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig, die erlaufene Summe i. H. v. 7.234,79 € als Spenden anzunehmen.


Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung sei über die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Folgende Spenden sollen angenommen werden:

Bei einem Sponsorenlauf der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ostrhauderfehn seien 7.234,79 € eingenommen worden. Das Geld solle verwendet werden für die Ausstattung der neuen Gemeinde-Schulbücherei bzw. des neuen Lesezimmers.

Außerdem habe der Förderverein der Grundschule Ostrhauderfehn die Kosten für die Laufabzeichen für die teilnehmenden Kinder in Höhe von 358,78 € übernommen. Hierüber habe der Verwaltungsausschuss bereits in eigener Zuständigkeit entschieden.

 

Der Verwaltungsausschuss habe außerdem einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss bezüglich er erlaufenen Gelder gefasst.