Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan sowie den Anlagen und Bestandteilen einstimmig bei vier Stimmenthaltungen.

 


Frau de Boer verliest die Haushaltssatzung und teilt die wesentlichen Ansätze anhand des Vorberichtes mit.

Der Haushalt ist im Ertrags- und im Finanzhaushalt ausgeglichen. Der Ergebnishaushaltsplan hat im Gesamtergebnis ein Volumen von 13.485.900 €. Er schließt mit einem Überschuss von 43.400 € ab.

Der Gesamtfinanzhaushalt hat ein Volumen von 14.494.800 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 1.618.300 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt und der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.059.200 € festgesetzt. Die Hebesätze werden nicht geändert.

 

Im Rahmen der anschließenden Aussprache erkundigt sich Ausschussmitglied Steenblock nach den Gründen für die im Verhältnis der Jahre 2015/16 und 2016/17 überdurchschnittlichen Personalkostensteigerungen. Frau de Boer begründet dieses mit der Einrichtung neuer Kindergartengruppen, sich aus der neuen Entgeltordnung ergebenden Höhergruppierungen und der zweiten Stufe aus den Tarifverhandlungen Kindergarten, die im kommenden Jahr wirksam wird.

 

Auf die Frage des Herrn Steenblock nach den im Haushalt 2016 veranschlagten Baukosten von rund 1,2 Mio. € für den Schulbau erläutert Frau de Boer, dass hierfür Haushaltsausgabereste gebildet werden. Eingeplante Gelder bleiben bis zum Abschluss der Maßnahme verfügbar. Hierzu fragt Herr Steenblock nach, wo die Abwicklung über die Jahre dargestellt ist.

 

Ausschussmitglied Steenblock geht auf die vom Rechnungsprüfungsamt angeregte Führung von Abschlagslisten ein. Frau de Boer gibt auch hierzu Erläuterungen. Die Überwachung der Abschlagszahlungen habe das Bauamt im Blick. Ein besonderes Abschlagsüberwachungsbuch lohne sich hierfür nicht.

 

In diesem Zusammenhang erklärt der Bürgermeister, dass es der Landkreis auch gerne sähe, wenn die Gemeinde ein sogenanntes Prozessbuch führen würde.

 

Herr Steenblock erläutert, dass es für die Ratsmitglieder übersichtlicher sei, wenn die Abschläge von Baumaßnahmen in Tabellenform dargestellt würden. Frau de Boer will hierzu mit der KDO sprechen, inwieweit eine solche Liste technisch ermöglicht werden kann. In diesem Zusammenhang weist Herr Steenblock auf § 9 GemHKVO hin, wonach das Investitionsprogramm darstellbar und vollständig sein soll.

 

Zum Projekt Waggon erklärt Frau de Boer, dass auch dieser Zuschuss als Haushaltsrest behandelt werden soll.

 

Zum Projekt Neubau einer Kindertagesstätte gibt Herr Steenblock den Hinweis, dass es bezüglich des Standortes eine andere Beschlusslage gibt. Man sollte bei den weiteren Planungen daran denken, dass für den Standort Kapellenstraße die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen wurde. Jetzt hingegen erscheint es ihm, als wollte die Gemeinde selber bauen.

 

Für Planungskosten und vorbereitende Maßnahmen Ausbau Ahornstraße regt er an, einen Posten einzusetzen. Dasselbe gelte auch für die Schifferstraße-Westseite und gegebenenfalls für die Nordseite der Hauptstraße.

 

Zu verschiedenen weiteren Positionen des Haushaltes gibt Herr Steenblock Anregungen und Anmerkungen.

 

Die Frage nach der Buchungsstelle der Kosten für Gutachten und Studien wird auf seine entsprechende Nachfrage hin von Frau de Boer beantwortet. Diese werden unter Kosten der Ortsplanung eingeplant. Falls Überschreitungen auftreten sollten, würden diese im Nachtrag ausgewiesen.

 

Bezüglich der Stromkosten Straßenbeleuchtung erklärt Frau de Boer auf die Nachfrage des Herrn Steenblock, dass diese auf Seite 66/67 des Entwurfs in Zeile 15 mit enthalten sind. Auf die Höhe des Betrages angesprochen erklärt Herr Meyer, dass mit der Umsetzung des Programms zur Stromkostenersparnis im kommenden Jahr begonnen wird.

 

Herrn Gerdes wird auf die entsprechende Nachfrage zur jährlichen Sandgewinnung in der Sandentnahmestelle Holterfehn erklärt, dass sich diese auf ca. 40 – 50 Tausend Kubikmeter beläuft.

Abschließend werden auf Nachfrage die Abschreibungen und deren Buchung im Haushalt bzw. deren Reinvestierung erläutert.