Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat fasst einstimmig den Beschluss, dass örtliche Feuerwehrkräfte bei öffentlichen Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde unter den genannten Voraussetzungen verkehrssichernd tätig werden dürfen.


Bürgermeister Harders legt dar, dass durch die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) jetzt Kräfte der örtlichen Feuerwehr öffentliche Veranstaltungen in der Gemeinde verkehrssichernd begleiten dürfen, wenn es bei der Polizei dafür keine Kapazitäten gibt, die Vertretung hierzu einen entsprechenden Beschluss (Grundsatzbeschluss reicht aus) gefasst habe und die Feuerwehr dadurch nicht gehindert sei, die ihr gemäß § 2 Abs. 1 NBrandSchG zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

 

Der Eildienst 363/2022 des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, der dazu nähere Erläuterungen gibt, war der Ladung beigefügt.

 

Der Verwaltungsausschuss habe einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.