Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt den 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Nachtragshaushaltsplan nebst Stellenplan, Anlagen und Bestandteilen einstimmig bei einer Stimmenthaltung.


Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Nachtragshaushaltsplan nebst Stellenplan, Anlagen und Bestandteilen wurde den Ausschussmitgliedern mit der Ladung zur Verfügung gestellt.

 

Frau de Boer berichtet, dass sich der Haushalt 2022 erfreulicher entwickelt habe als am Jahresbeginn geplant. Der Nachtragshaushalt sei geprägt durch die hohen Preissteigerungen und der Materialknappheit als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie durch die immer noch nicht überwundene Corona-Pandemie.

Die ordentlichen Erträge haben sich um fast 2,2 Mio. Euro erhöht. Dagegen seien die ordentlichen Aufwendungen um ca. 1,3 Mio. Euro gestiegen. Im Finanzhaushalt haben sich die Einzahlungen um ca. 500.000,00 Euro verringert, die Auszahlungen sind ca. 1,5 Mio. Euro niedriger ausgefallen.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vermindert sich um fast 1,9 Mio. Euro.

 

Anschließend geht Frau de Boer ausführlich auf alle angepassten Investitionsansätze ein und stellt den Gesamthaushalt dar.

 

Ausschussmitglied de Freese fragt an, welche Buswartehallen jetzt saniert worden seien.

Herr Meyer erläutert, dass in 2022 Wartehallen an der Kirchstraße saniert wurden. Im Haushalt 2022 seien zwei andere Buswartehallen aufgeführt, bei denen die Sanierung noch nicht durchgeführt worden sei.

 

Ausschussmitglied Pieper erkundigt sich, ob die Baukosten für das Feuerwehrhaus in Holterfehn gestiegen seien.

Herr Meyer erklärt, dass der dafür ausgewiesene Ansatz daraus resultiere, dass die Firmen erst verspätet die Rechnungen eingereicht hätten. Die Maßnahme habe sich nicht verteuert.

 

Ausschussmitglied de Freese geht auf die Nr. INV0234 ein und ist der Meinung, dass die Bezeichnung allgemein gehalten werden müsse, weil noch nicht feststehe, welche Feuerwehr die akkubetriebene Rettungsschere erhalten solle.

Bürgermeister Harders erklärt, dass die Rettungsschere wegen der unmittelbaren Nähe zur B 72 ursprünglich an die Feuerwehr Potshausen gehen sollte. Diese könne diese zusätzliche Aufgabe jedoch nicht leisten. Daher erhalte die Feuerwehr Holterfehn jetzt diese Rettungsschere, die dieses Gerät auch auf dem Fahrzeug verlasten könne. Dieses sei auch so mit allen Beteiligten abgesprochen.