Sitzung: 29.09.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/121/2022
Der Rat beschließt einstimmig die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,00 €/h für Lesepaten*innen im Rahmen des Projektes “Lesenester” des Präventionsverbundes der Gemeinde Ostrhauderfehn in Kooperation mit den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor.
Bürgermeister Harders erläutert das Vorhaben des Präventionsverbundes der Gemeinde Ostrhauderfehn, in Kooperation mit den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor “Lesenester” einzurichten.
Ab dem Grundschulalter spiele die Lesefähigkeit für den Lern– und Schulerfolg eine zentrale Rolle. Um erfolgreich Lesen zu lernen, benötige jedoch mehr als jedes 6. Kind ein spezielles Förderangebot außerhalb der Schule.
Die “Hasenschule – Akademie”, Wuppertal, habe ein Bildungskonzept entwickelt, das als “Lesenest” bezeichnet werde.
In einem Lesenest lernen Kinder, die auf zusätzliche Unterstützung angewiesen seien, nach den inhaltlichen Vorgaben und einem durch die Hasenschule vorgegebenen Unterrichtskonzept mit Hilfe der Rabanus-Methode das Lesen.
In den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor solle jeweils ein Lesenest mit 2 bis 3 Gruppen, welche sich 2 x pro Woche treffen, eingerichtet werden. Träger des Projektes sei der Präventionsverbund der Gemeinde Ostrhauderfehn, die Lesenester seien in den Schulen lediglich verortet.
Den Unterricht sollen geschulte Lesepaten*innen durchführen. Um hier eine Kontinuität und Verbindlichkeit in der Umsetzung garantieren zu können, solle eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Mindestlohnes von 12,00 €/h an die Lesepaten*innen gezahlt werden.
Die Kosten für die Ausbildung der Lesepaten*innen werden durch das Förderprogramm “ZukunftsMut” der “Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt” gedeckt.
Der Verwaltungsausschuss habe einstimmig empfohlen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,00 €/h zu zahlen.