Sitzung: 09.11.2016 Rat
a) die
Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen. Der Bürgermeister gehört der Verbandsversammlung kraft Amtes an. Laut Verbandsordnung ist für ihn eine Stellvertretung zu benennen.
Es werden folgende Personen benannt:
SPD/Gr./Li. |
Revens (Vertreter) |
Steenblock (Stellvertreter) |
SPD/Gr./Li. |
Bolland (UWG) (Vertreter) |
Behrens (UWG) (Stellvertreter) |
Lt. § 5 III VerbO |
Bürgermeister (Vertreter) |
Allg. Vertreter des HVB (Stellv.) |
Entsprechend der Benennung und vorstehender Aufstellung stellt der Rat die Vertreter und Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen einstimmig durch Beschluss fest.
b) die
Verbandsversammlung des Abwasserverband Overledingen
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen. Der Bürgermeister gehört der Verbandsversammlung kraft Amtes an. Laut Verbandsordnung ist für ihn eine Stellvertretung zu benennen.
Es werden folgende Personen benannt:
SPD/Gr./Li. |
Revens (Vertreter) |
Steenblock (Stellvertreter) |
SPD/Gr./Li. |
Lüken (CDU) (Vertreter) |
Coordes (CDU) (Stellvertreter) |
Lt. § 5 III VerbO |
Bürgermeister (Vertreter) |
Allg. Vertreter des HVB (Stellv.) |
Entsprechend der Benennung und vorstehender Aufstellung stellt der Rat die Vertreter und Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Overledingen einstimmig durch Beschluss fest.
c) das Kuratorium des
ev. Kindergartens
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen. Der Bürgermeister gehört dem Kuratorium kraft Amtes an. Laut Betriebsvereinbarung ist für ihn eine Stellvertretung zu benennen.
Es werden folgende Personen benannt:
SPD/Gr./Li. |
Peper (Vertreterin) |
Möhlmann (CDU) (Stellvertreterin) |
SPD/Gr./Li. |
ter Veen (Vertreterin) |
Bents (UWG) (Stellvertreterin) |
Lt. § 9 I BetrV. |
Bürgermeister (Vertreter) |
Allg. Vertreter des HVB (Stellv.) |
Entsprechend der Benennung und vorstehender Aufstellung stellt der Rat die Vertreter und Stellvertreter im Kuratorium des ev. Kindergartens einstimmig durch Beschluss fest.
d) den Beirat des
Kindergartens Ostrhauderfehn
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter für den Beirat des Kindergartens Ostrhauderfehn benennen.
Es werden folgende Personen benannt:
SPD/Gr./Li. |
Groote (Vertreterin) |
Bents (UWG) (Stellvertreterin) |
SPD/Gr./Li. |
Schütte (Vertreterin) |
Möhlmann (CDU) (Stellvertreterin) |
Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die von den Fraktionen benannten Vertreter und Stellvertreter im Beirat des Kindergartens Ostrhauderfehn durch einstimmigen Beschluss fest.
e) den Beirat für die
Kinderkrippe „Wüppsteertjes“
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen.
Es werden folgende Personen benannt:
SPD/Gr./Li. |
Peper (Vertreterin) |
Bents (UWG) (Stellvertreterin) |
SPD/Gr./Li. |
Beck (Vertreterin) |
Möhlmann (CDU) (Stellvertreter) |
Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die von den Fraktionen benannten Vertreter und Stellvertreter im Beirat der Kinderkrippe „Wüppsteertjes“ durch einstimmigen Beschluss fest.
f) die Arbeitsgruppe
Kindergarten „St. Michael“
Bislang war in die Arbeitsgruppe „Kindergarten St. Michael“ neben dem Bürgermeister (und als sein Stellvertreter seine Vertreterin im Amt), der Ratsvorsitzende (und als dessen Vertreter der stellvertretende Ratsvorsitzende) entsandt.
Der Rat beschließt einstimmig, dass diese Besetzung (Bürgermeister und Ratsvorsitzender) sowie die Vertretungsregelung in der Arbeitsgruppe des Kindergartens „St. Michael“ weiterhin bestehen bleiben soll.
g) die
Mitgliederversammlung des Reilstiftes
Als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Reilstiftes wird der Bürgermeister und als sein Stellvertreter seine Allgemeine Vertreterin im Amt einstimmig bestimmt.
h) die Gemeinde
Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH (Aufsichtsrat 5 Mitglieder, Gesellschafterversammlung
11 Mitglieder)
1) Aufsichtsrat, 5 Mitglieder
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren können die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE 3 Mitglieder, sowie die UWG-Fraktion und die CDU-Fraktion jeweils 1 Mitglied benennen.
Es werden folgende Vertreter benannt:
UWG |
CDU |
|
Bolland |
Lüken |
|
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
Buss |
Steenblock |
Ertwiens-Buchwald |
Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch einstimmigen Beschluss fest.
2) Gesellschafterversammlung, 11 Mitglieder
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren können die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE 6 Mitglieder, sowie die UWG-Fraktion und die CDU-Fraktion jeweils 2 Mitglieder benennen.
Für ein weiteres Mitglied der Gesellschafterversammlung UWG oder CDU nimmt ein Mitglied der CDU-Fraktion diesen Sitz wahr.
Es werden folgende Mitglieder benannt:
UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
CDU |
|
de Boer |
Bents |
Esders |
Möhlmann |
Wreesmann |
|
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
SPD/Gr./Li. |
Laaken |
Stratmann |
Kempen |
Marks |
Beck |
Gerdes |
Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung durch einstimmigen Beschluss fest.