a) die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen. Der Bürgermeister gehört der Verbandsversammlung kraft Amtes an. Laut Verbandsordnung ist für ihn eine Stellvertretung zu benennen.

 

Es werden folgende Personen benannt:

SPD/Gr./Li.

Revens (Vertreter)

Steenblock (Stellvertreter)

SPD/Gr./Li.

Bolland (UWG) (Vertreter)

Behrens (UWG) (Stellvertreter)

Lt. § 5 III VerbO

Bürgermeister (Vertreter)

Allg. Vertreter des HVB (Stellv.)

 

Entsprechend der Benennung und vorstehender Aufstellung stellt der Rat die Vertreter und Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen einstimmig durch Beschluss fest.

 

b) die Verbandsversammlung des Abwasserverband Overledingen

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen. Der Bürgermeister gehört der Verbandsversammlung kraft Amtes an. Laut Verbandsordnung ist für ihn eine Stellvertretung zu benennen.

 

Es werden folgende Personen benannt:

SPD/Gr./Li.

Revens (Vertreter)

Steenblock (Stellvertreter)

SPD/Gr./Li.

Lüken (CDU) (Vertreter)

Coordes (CDU) (Stellvertreter)

Lt. § 5 III VerbO

Bürgermeister (Vertreter)

Allg. Vertreter des HVB (Stellv.)

 

Entsprechend der Benennung und vorstehender Aufstellung stellt der Rat die Vertreter und Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Overledingen einstimmig durch Beschluss fest.

 

c) das Kuratorium des ev. Kindergartens

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen. Der Bürgermeister gehört dem Kuratorium kraft Amtes an. Laut Betriebsvereinbarung ist für ihn eine Stellvertretung zu benennen.

 

Es werden folgende Personen benannt:

SPD/Gr./Li.

Peper (Vertreterin)

Möhlmann (CDU) (Stellvertreterin)

SPD/Gr./Li.

ter Veen (Vertreterin)

Bents (UWG) (Stellvertreterin)

Lt. § 9 I BetrV.

Bürgermeister (Vertreter)

Allg. Vertreter des HVB (Stellv.)

 

Entsprechend der Benennung und vorstehender Aufstellung stellt der Rat die Vertreter und Stellvertreter im Kuratorium des ev. Kindergartens einstimmig durch Beschluss fest.

 

d) den Beirat des Kindergartens Ostrhauderfehn

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter für den Beirat des Kindergartens Ostrhauderfehn benennen.

 

Es werden folgende Personen benannt:

SPD/Gr./Li.

Groote (Vertreterin)

Bents (UWG) (Stellvertreterin)

SPD/Gr./Li.

Schütte (Vertreterin)

Möhlmann (CDU) (Stellvertreterin)

 

Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die von den Fraktionen benannten Vertreter und Stellvertreter im Beirat des Kindergartens Ostrhauderfehn durch einstimmigen Beschluss fest.

 

e) den Beirat für die Kinderkrippe „Wüppsteertjes“

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren kann die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE unter Anwendung des Vorabmandats beide Vertreter benennen.

 

Es werden folgende Personen benannt:

SPD/Gr./Li.

Peper (Vertreterin)

Bents (UWG) (Stellvertreterin)

SPD/Gr./Li.

Beck (Vertreterin)

Möhlmann (CDU) (Stellvertreter)

 

Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die von den Fraktionen benannten Vertreter und Stellvertreter im Beirat der Kinderkrippe „Wüppsteertjes“ durch einstimmigen Beschluss fest.

 

f) die Arbeitsgruppe Kindergarten „St. Michael“

 

Bislang war in die Arbeitsgruppe „Kindergarten St. Michael“ neben dem Bürgermeister (und als sein Stellvertreter seine Vertreterin im Amt), der Ratsvorsitzende (und als dessen Vertreter der stellvertretende Ratsvorsitzende) entsandt.

 

Der Rat beschließt einstimmig, dass diese Besetzung (Bürgermeister und Ratsvorsitzender) sowie die Vertretungsregelung in der Arbeitsgruppe des Kindergartens „St. Michael“ weiterhin bestehen bleiben soll.

 

g) die Mitgliederversammlung des Reilstiftes

 

Als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Reilstiftes wird der Bürgermeister und als sein Stellvertreter seine Allgemeine Vertreterin im Amt einstimmig bestimmt.

 

h) die Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH (Aufsichtsrat 5 Mitglieder, Gesellschafterversammlung 11 Mitglieder)

 

1) Aufsichtsrat, 5 Mitglieder

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren können die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE 3 Mitglieder, sowie die UWG-Fraktion und die CDU-Fraktion jeweils 1 Mitglied benennen.

 

Es werden folgende Vertreter benannt:

UWG

CDU

 

Bolland

Lüken

 

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

Buss

Steenblock

Ertwiens-Buchwald

 

Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch einstimmigen Beschluss fest.

 

2) Gesellschafterversammlung, 11 Mitglieder

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren können die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE 6 Mitglieder, sowie die UWG-Fraktion und die CDU-Fraktion jeweils 2 Mitglieder benennen.

Für ein weiteres Mitglied der Gesellschafterversammlung UWG oder CDU nimmt ein Mitglied der CDU-Fraktion diesen Sitz wahr.

 

Es werden folgende Mitglieder benannt:

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

CDU

 

de Boer

Bents

Esders

Möhlmann

Wreesmann

 

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

SPD/Gr./Li.

Laaken

Stratmann

Kempen

Marks

Beck

Gerdes

 

Entsprechend dieser Benennung stellt der Rat die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung durch einstimmigen Beschluss fest.