Es ist nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit den § 73 NKomVG ein gemeindlicher Schulausschuss zu bilden.

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Schulausschuss zu bilden und mit 7 Ratsmitgliedern zu besetzen.

 

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren entfallen auch hier bei 7 Ausschussmitgliedern auf die Gruppe SPD/GRÜNE/LINKE 4 Ausschusssitze, auf die UWG-Fraktion und die CDU-Fraktion je 1 Ausschusssitz. Der weitere Sitz für die UWG oder CDU – Fraktion wird einvernehmlich besetzt.

 

Außerdem sind nach den genannten Vorschriften noch ratsfremde Mitglieder, d.h. Vertreter der Lehrerschaft und der Elternschaft als Mitglieder des Schulausschusses zu berufen.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen alsdann die Mitglieder und Stellvertreter des Schulausschusses.

 

 

UWG

CDU

CDU

 

Mitglieder:

Krummen

Möhlmann

Wreesmann

 

Stellvertreter:

Behrens

Coordes

Esders

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe SGL

Gruppe SGL

Gruppe SGL

Gruppe SGL

Mitglieder:

Kempen

Groote

Steenblock

Ertwiens-B.

Stellvertreter:

Marks

Buss

Laaken

Beck

 

 

 

 

 

Ratsfremde Lehrer:

 

Johannes Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn

 

Stellvertreter:

Wiebke Hanneken, Grundschule Holtermoor

 

Eltern:

Ina Pfeiffer, Grundschule Holtermoor

 

Stellvertreter:

Sabine Pogoda, Grundschule Ostrhauderfehn

 

 

Entsprechend der Benennung durch die Fraktionen, die Gruppe SPD/Gr./Li., die Eltern- und die Lehrerschaft stellt der Rat durch einstimmigen Beschluss die Sitzverteilung und Zusammensetzung des Schulausschusses fest.

 

Der Rat beschließt einstimmig, dass jedes andere Fraktions-/Gruppenmitglied im Vertretungsfall zur Stellvertretung berechtigt ist.