a) Nach § 81 II NKomVG wählt der Rat aus den Beigeordneten bis zu drei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Ratsmitglied Steenblock schlägt vor, drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen und eine Reihenfolge festzulegen.

 

Er schlägt vor:   1. Stellv. Bürgermeister:              Wilfried Steenblock

                                               2. Stellv. Bürgermeister:              Johannes Bolland

                                               3. Stellv. Bürgermeister:              Helene Peper

 

Ratsmitglied Krummen beantragt, drei gleichrangige Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Mit den Namen wäre er einverstanden.                

 

Der Rat fasst einstimmig Beschluss, drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen.

 

b) Der Antrag des Ratsmitgliedes Krummen, keine Reihenfolge festzulegen sondern drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen, die gleichrangig und gleichberechtigt sind, wird bei 13 Ja-Stimmen mit 14 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

c) Über die vorgeschlagene Reihenfolge sowie die genannten Vorschläge zu den einzelnen Positionen wird, da weitere Vorschläge nicht gemacht werden, durch Zuruf (Handaufheben) und ‚en bloc’ gewählt. Hiergegen wird kein Widerspruch erhoben.

 

Die Wahl der vorgeschlagenen Personen zu stellvertretenden Bürgermeistern
 

  1. Stellv. Bürgermeister Wilfried Steenblock
  2. Stellv. Bürgermeister Johannes Bolland und
  3. Stellv. Bürgermeisterin Helene Peper


erfolgt mit 14 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen.

 

Die Ratsmitglieder Steenblock, Bolland und Peper nehmen die Wahl an.