Den Ratsmitgliedern wurde der Entwurf einer Geschäftsordnung als Beratungsgrundlage übersandt.

 

Bürgermeister Harders teilt mit, dass der Entwurf an die Gegebenheiten des neuen Ratsinformationssystemes angepasst wurde, sowie, dass die letzte Ratssitzung eines Jahres möglichst in plattdeutscher Sprache gehalten werden soll und eine Klausel zur Worterteilung an den Bürgermeister für den Fall einer Richtigstellung.

 

Ratsmitglied Steenblock trägt folgende Änderungswünsche vor:

 

a)      Im § 10 V der GO soll die grundsätzliche Redezeit statt auf fünf Minuten auf drei Minuten begrenzt werden.

b)      Im § 10 VI der GO soll anstatt des einmaligen Rederechtes für die Ratsmitglieder ein zweimaliges Rederecht zu einem Beratungsgegenstand eingeräumt werden.

c)       Im gleichen § wird die Regelung „Fraktionssprecher zweimal“ gestrichen und dafür unter § 10 VI a) die Worte „Fraktions- und Gruppensprecher“ aufgenommen, die folgenden Aufzählungszeichen rücken um eines auf.

 

Weiterhin beantragt er, dass § 16 der GO, 3. Satz, „Die Anfragen werden von dem Bürgermeister mündlich oder schriftlich beantwortet“ geändert wird. „mündlich oder“ soll gestrichen werden und hinter dem Wort „schriftlich“ soll eingefügt werden „bis zur nächsten Ratssitzung“.

 

 

Ratsmitglied Behrens merkt an, dass bei der Änderung des § 10 V der GO die im folgenden Satz formulierte Ausnahmeregelung des Ratsvorsitzenden für alle gelten müsse. Wenn das 3 minütige Rederecht verlängert werde, dann für alle, bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt.

 

Der Antrag Steenblock wird in dessen Einverständnis entsprechend ergänzt.

 

Bürgermeister Harders gibt zu bedenken, dass „bis zur nächsten Ratssitzung“ nicht zwangsweise einhaltbar sei, wenn er zum Beispiel andere Behörden kontaktieren müsse und von dort noch keine Antwort eingegangen ist.

 

Hierzu erklärt Herr Steenblock, dass Verzögerungen akzeptiert würden, wenn eine plausible Begründung vorlegt werde.

 

Bürgermeister Harders beantragt, das Wort „grundsätzlich“ einzufügen.

 

Die vom Ratsmitglied Steenblock zum § 10 V und VI beantragten Änderungen werden einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen angenommen.

 

Die Einfügung des Wortes „grundsätzlich“ in die von Ratsmitglied Steenblock beantragte Änderung des § 16, 3. Satz der GO wird mit 13 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Der Rat beschließt anschließend mit 14 Ja-Stimmen bei 13 Gegenstimmen über die Geschäftsordnung des Rates gemäß Vorlage unter Einbeziehung der durch Beschluss angenommenen Änderungsanträge zu § 10 V und VI sowie der von Herrn Steenblock beantragten Änderung des § 16, 3. Satz, der GO „schriftlich bis zur nächsten Ratssitzung“.

 

Eine überarbeitete Ausfertigung ist dieser Niederschrift beigefügt.