Sitzung: 23.06.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/080/2022
Der Rat beschließt einstimmig, der beabsichtigten Regelung bezüglich der Defizitabdeckung für die Zeit ab dem 01.08.2022 zuzustimmen
Bürgermeister Harders erläutert, dass die bisherige
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Leer und den kreisangehörigen Gemeinden zur
finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Kindertagesstätten zum
31.07.2022 auslaufe.
Zur Neuregelung der
Finanzierung der Kindertagesstätten und der finanziellen Beteiligung des
Landkreises Leer haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Kita“ und
Vertreter*innen des Landkreises Leer bezüglich der Finanzbeteiligung des
Landkreises ab dem 01.08.2022 in den letzten Monaten mit folgendem Ergebnis
verhandelt:
Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien beteilige sich der Landkreis zur Defizitabdeckung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Kindertagesstätten“ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem Betrag in Höhe von 65 % der vom Land für das Vorvorjahr gewährten Finanzhilfe.
Zudem wolle
sich der Landkreis Leer - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien
- zur weiteren Entlastung in Bezug auf die Betriebskosten der
Kindertagesbetreuung bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 mit
50 % am realen Defizit der Städte und Gemeinden beteiligen. Diese Regelung
werde gesondert erarbeitet und getroffen. Erste Termine mit Vertreter*innen der
Kämmereien haben dazu bereits stattgefunden.
Zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung der aktuellen
Vereinbarung werde auf den der Ladung beigefügten Entwurf einer
Beschlussvorlage für die Kreisgremien verwiesen. Inhaltlich seien diese
Beschlussvorlage mit der Arbeitsgruppe „Kita“ abgestimmt worden, da es allen
Beteiligten sinnvoll erschien, mit einer gleichartigen Beschlussvorlage in die
politischen Gremien zu gehen.
Die bestehende Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen
Jugendhilfe sei entsprechend zu überarbeiten. Dazu liege ein Entwurf aber noch
nicht vor.
Mit Ausnahme der Stadt Leer, die
sich aus dieser Angelegenheit komplett herausgezogen habe, seien alle
kreisangehörigen Gemeinden mit im Boot.
Der Verwaltungsausschuss habe hier
einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Auf Nachfrage des Ratsmitglieds
Cybalski erläutert Bürgermeister Harders, dass die bisherige Regelung
weiterlaufe, wenn eine der beteiligten Gemeinden dieser getroffenen Regelung
nicht zustimme. Er sei aber zuversichtlich, dass hier ein einheitliches Votum
zustande komme.
Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald
zeigt den Zwiespalt der Kreistagsmitglieder auf. Es sei problematisch,
gleichzeitig in dieser Angelegenheit die Interessen der Gemeinde und des
Landkreises zu wahren. Er sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN halten
diesen Weg der dynamischen Kostenbeteiligung des Landkreises jedoch für
richtig. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Stadt Leer nach ihrem
Ausscheiden aus diesem System dafür eine höhere Kreisumlage zu zahlen habe.
Ratsmitglied Krummen ruft die
Kreistagsmitglieder dazu auf, bei einer eventuellen Entscheidung zur Höhe der
Kreisumlage immer auch den Zusammenhang zu den Kosten der Kinderbetreuung zu
bedenken.
Ratsmitglied Erhardts hält die Kinderbetreuung für eine wichtige Aufgabe. Daher sei es gut, dass die Kostentragung jetzt einvernehmlich geregelt werde.