Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt einstimmig, der beabsichtigten Regelung bezüglich der Defizitabdeckung für die Zeit ab dem 01.08.2022 zuzustimmen


Bürgermeister Harders erläutert, dass die bisherige Vereinbarung zwischen dem Landkreis Leer und den kreisangehörigen Gemeinden zur finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Kindertagesstätten zum 31.07.2022 auslaufe.

 

Zur Neuregelung der Finanzierung der Kindertagesstätten und der finanziellen Beteiligung des Landkreises Leer haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Kita“ und Vertreter*innen des Landkreises Leer bezüglich der Finanzbeteiligung des Landkreises ab dem 01.08.2022 in den letzten Monaten mit folgendem Ergebnis verhandelt:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien beteilige sich der Landkreis zur Defizitabdeckung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Kindertagesstätten“ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem Betrag in Höhe von 65 % der vom Land für das Vorvorjahr gewährten Finanzhilfe.

 

Zudem wolle sich der Landkreis Leer - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien - zur weiteren Entlastung in Bezug auf die Betriebskosten der Kindertagesbetreuung bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 mit 50 % am realen Defizit der Städte und Gemeinden beteiligen. Diese Regelung werde gesondert erarbeitet und getroffen. Erste Termine mit Vertreter*innen der Kämmereien haben dazu bereits stattgefunden.

 

Zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung der aktuellen Vereinbarung werde auf den der Ladung beigefügten Entwurf einer Beschlussvorlage für die Kreisgremien verwiesen. Inhaltlich seien diese Beschlussvorlage mit der Arbeitsgruppe „Kita“ abgestimmt worden, da es allen Beteiligten sinnvoll erschien, mit einer gleichartigen Beschlussvorlage in die politischen Gremien zu gehen.

Die bestehende Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe sei entsprechend zu überarbeiten. Dazu liege ein Entwurf aber noch nicht vor.

 

Mit Ausnahme der Stadt Leer, die sich aus dieser Angelegenheit komplett herausgezogen habe, seien alle kreisangehörigen Gemeinden mit im Boot.

 

Der Verwaltungsausschuss habe hier einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Auf Nachfrage des Ratsmitglieds Cybalski erläutert Bürgermeister Harders, dass die bisherige Regelung weiterlaufe, wenn eine der beteiligten Gemeinden dieser getroffenen Regelung nicht zustimme. Er sei aber zuversichtlich, dass hier ein einheitliches Votum zustande komme.

 

Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald zeigt den Zwiespalt der Kreistagsmitglieder auf. Es sei problematisch, gleichzeitig in dieser Angelegenheit die Interessen der Gemeinde und des Landkreises zu wahren. Er sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN halten diesen Weg der dynamischen Kostenbeteiligung des Landkreises jedoch für richtig. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Stadt Leer nach ihrem Ausscheiden aus diesem System dafür eine höhere Kreisumlage zu zahlen habe.

 

Ratsmitglied Krummen ruft die Kreistagsmitglieder dazu auf, bei einer eventuellen Entscheidung zur Höhe der Kreisumlage immer auch den Zusammenhang zu den Kosten der Kinderbetreuung zu bedenken.

 

Ratsmitglied Erhardts hält die Kinderbetreuung für eine wichtige Aufgabe. Daher sei es gut, dass die Kostentragung jetzt einvernehmlich geregelt werde.