Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, den Ansatz für die Beschaffungen in den Nachtragshaushalt 2022 einzustellen, soweit die Finanzierung sichergestellt ist. Ansonsten wird ein entsprechender Ansatz im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.

 


Bürgermeister Harders führt aus, das Ratsmitglied de Freese habe die Beschaffung der Ausrüstungsgegenstände für die Freiwillige Feuerwehr Ostrhauderfehn gemäß Angebot der Fa. Domeyer vom 31.01.2022 beantragt.

Antrag und Angebot der Fa. Domeyer waren der Ladung beigefügt.

 

Ratsmitglied Krummen erläutert ergänzend, dass die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren sichergestellt werden müsse. Dafür müsse den Feuerwehren eine gute Ausrüstung zur Verfügung stehen.

Andererseits müsse aber auch das geltende Haushaltrecht beachtet werden. Eine Beschaffung sei ohne einen entsprechenden Haushaltsansatz grundsätzlich nicht möglich.

Daher plädiere er dafür, die Mittel für die Ersatzbeschaffungen in einem eventuell aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2022 einzustellen. Sollte das nicht klappen, solle der Ansatz in 2023 berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise habe der Verwaltungsausschuss auch einstimmig so empfohlen.

 

Ratsmitglied Laaken verweist darauf, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte eine wichtige Aufgabe für die Sicherheit der Bevölkerung erfülle und daher in einem Feuerwehrbedarfsplan festgeschrieben werden solle, welche Ausrüstung wann neu angeschafft werden müsse.

 

Bürgermeister Harders erläutert das Verfahren bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für die Feuerwehren. In jedem Jahr werde im Vorfeld bei den Feuerwehren der Bedarf abgefragt. Da sei kein Bedarf für eine neue Rettungsschere gemeldet worden. Außerdem müsse festgehalten werden, dass die Rettungsschere nicht funktionslos sei. Der Dachholm des Unfallfahrzeugs sei vielleicht erst im 2. Versuch durchgeschnitten worden. Das liege aber nicht daran, dass die Leistung der Rettungsschere nachgelassen habe. Vielmehr seien bei neueren Fahrzeugen die Dachholme stärker als früher. Die Rettungsschere sei aber immer noch einsetzbar.

Trotzdem habe er der Feuerwehr angeboten, die Rettungsschere anzuschaffen, weil die Beschaffung als dringend und unabweisbar eingestuft werden könne. Das sei Voraussetzung dafür, auch ohne einen entsprechenden Haushaltsansatz Ausgaben zu tätigen. Die Feuerwehr habe jedoch darauf bestanden, alle Ausrüstungsgegenstände gemäß Angebot in ihrer Gesamtheit neu zu erhalten. Für die anderen Ausrüstungsgenstände treffen die Voraussetzungen dringend und unabweisbar jedoch nicht zu. Daher gebe es nur die Möglichkeit, den Nachtragshaushalt 2022 abzuwarten.

 

Ratsmitglied Bolland sieht ebenfalls die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht in Gefahr. Er warnt davor, dass eine Beschaffung für die Ortswehr Ostrhauderfehn Begehrlichkeiten bei den anderen Wehren wecken könnte.

 

Ratsmitglied de Freese erklärt, dass die Rettungsschere lt. TÜV noch einwandfrei sei. Allerdings habe sich die Stabilität der Fahrzeuge erhöht und das etwa 20 Jahre alte Gerät sei für moderne Fahrzeuge nicht mehr passend.

Er weist darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, einzelne Geräte aus einem zusammengehörenden System isoliert zu beschaffen.

Außerdem habe das mit einem “Wunschdenken” der Feuerwehr nichts zu tun. Die Geräte seien notwendig, um damit das Wohl der Bevölkerung zu sichern.

 

Ratmitglied Erhardts betont die Wichtigkeit einer schnellen Lösung und verweist darauf, dass dieses Gerät für das Fahrzeug bestimmt sei, das bei jedem Einsatz – auch in anderen Ortsteilen – mit ausrücke und daher allen Einwohnern zugute komme.