Der Bürgermeister erläutert, dass nach § 61 I S. 3 NKomVG der Rat über die Stellvertretung des Ratsvorsitzenden beschließt.

 

a) Herr Steenblock schlägt vor, zwei Stellvertreter, einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des Ratsvorsitzenden, zu wählen.

 

Als ersten stellvertretenden Ratsvorsitzenden schlägt er Herrn Johannes Bolland vor. Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.

 

Der Rat wählt einstimmig durch Handaufheben Herrn Johannes Bolland zum ersten Stellvertreter des Ratsvorsitzenden.

 

c) Für das Amt des zweiten stellvertretenden Ratsvorsitzenden wird vom Ratsmitglied Steenblock Herr Dieter Ertwiens-Buchwald vorgeschlagen. Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.

 

Der Rat wählt einstimmig bei einer Stimmenthaltung Herrn Dieter Ertwiens-Buchwald zum zweiten Stellvertreter des Ratsvorsitzenden.

 

Die Ratsmitglieder Bolland und Ertwiens-Buchwald nehmen die ihnen übertragenen Ämter an.