Bürgermeister Harders weist gemäß § 43 NKomVG die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Hiervon wurde den Ratsmitgliedern bereits ein Gesetzesauszug mit der Ladung zur Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Anschließend verpflichtet er die anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Herr Harders weist auf die auf den Tischen ausgelegten Informationsschriften des NSGB hin. Eine Ausfertigung des NKomVG mit den am 26. Oktober 2016 vom Landtag beschlossenen Änderungen wird den Ratsmitgliedern direkt nach erfolgter Auslieferung zur Verfügung gestellt.