Der Rat fasst jeweils einstimmig

a) im Rahmen der Schlussabwägung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Zusammenstellung sowie

b) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Idafehn“.

 


Mit der Bauleitplanung werden südlich der Hauptstraße und östlich der Straße Idafehn-Süd Mischgebiete und Gewerbegebiete festgesetzt.

Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 05. September 2016 bis zum 05. Oktober 2016 öffentlich ausgelegen. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen liegt allen Ratsmitgliedern vor und ist Bestandteil der Hauptniederschrift.