Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat fasst jeweils einstimmig

a) den abschließenden Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen

b) den Beschluss über die Kompensationsmaßnahmen

c) den Satzungsbeschluss über die örtlichen Bauvorschriften

d) den Satzungsbeschluss


Herr Meyer erläutert, dass mit der Bauleitplanung südlich der Straße Am Mittelweg ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werde.

Der Entwurf der Bauleitplanung habe in der Zeit vom 15.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen sowie der Entwurf der Planung lagen den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.

 

Der Verwaltungsausschuss habe zu den einzelnen Unterpunkten jeweils einstimmige Empfehlungsbeschlüsse abgegeben.

 

Ratsmitglied Cybalski weist darauf hin, dass der die Gemeinde Ostrhauderfehn im Landkreis Leer am dichtesten besiedelt sei. Daher sei auf die Oberflächenentwässerung ein besonderer Augenmerk zu legen. Es dürften nicht immer weitere Flächen versiegelt werden.

Herr Meyer erläutert, dass die Gemeinde sowohl auf eine Verdichtung des Innenbereiches als auch auf neue Baugebiete setze, um Flächen optimal auszunutzen. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete und in der Regel auch bei der Nachverdichtung seien Oberflächenentwässerungspläne vorzulegen, die von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leer genehmigt werden müssten. Dafür werde unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen genau die Abflussmengen berechnet. Daraus ergebe sich dann wieder die Größe der Regenrückhaltebecken und der Entwässerungsgräben.

 

Ratsmitglied Wreesmann erachtet den Klimaschutz für ein wichtiges Thema, das auch bei der Ausweisung neuer Baugebiete entsprechend zu berücksichtigen sei. Das werde auch fraktionsübergreifend so gesehen. Der Verwaltungsausschuss habe daher in der letzten Sitzung bei der Behandlung dieses Themas einstimmig dafür gestimmt, dass in diesem Baugebiet keine Versorgungsleitungen für fossile Brennstoffe mehr verlegt werden sollen.

Dadurch werde die Klimaneutralität unterstrichen. Außerdem sei ein Verzicht auf Gas vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges geboten.

Um jedoch das Bebauungsplanverfahren nicht zu verzögern, solle die Festlegung nicht im Bebauungsplan selbst aufgenommen werden, sondern der zu diesem Bebauungsplan abzuschließende städtebauliche Vertrag werde eine entsprechende Regelung enthalten. So habe es der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen.

Zur Bekräftigung dieses Punktes stellt sie den Antrag, den Unterpunkt d.) Satzungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung zu fassen, dass der städtebauliche Vertrag auch so abgeschlossen werde, wie es der Verwaltungsausschuss beschlossen habe.

 

Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald weist darauf hin, dass diese Maßnahme ein guter erster Schritt in die richtige Richtung sei. Zukünftig müssten auch weitergehende Maßnahmen und Instrumente in der Planung Berücksichtigung finden.

 

Ratsmitglied Erhardts gibt zu bedenken, dass diese grundsätzlich zu befürwortende Maßnahme aber auch seinen Preis habe, der für junge Familien zu Problemen führen könne. Das müsse bei zukünftigen Planungen auch mit bedacht werden.

 

Frau de Boer erläutert zu dem Antrag von Ratsmitglied Wreesmann, dass es rechtlich nicht möglich sei, den Satzungsbeschluss unter der beantragten aufschiebenden Bedingung zu fassen. Der Verwaltungsausschuss habe abschließend über den städtebaulichen Vertrag mit dem Zusatz, auf die Verlegung von Versorgungsleitungen für fossile Brennstoffe zu verzichten, beschlossen. Dieses sei für die Verwaltung bindend.

 

Ratsmitglied Wreesmann zieht daraufhin ihren Antrag zurück.