Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung. 


Nach Darstellung von Frau de Boer müsse die Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn neu gefasst werden. Aufgrund der neuen Regelungen in § 11 NKomVG (Verkündung von Rechtsvorschriften) seien die in § 6 der Hauptsatzung festgesetzten Vorgaben bezüglich der Bekanntmachungen der Gemeinde entsprechend anzupassen. Außerdem wurden die Bezeichnungen gendergerecht geändert.

 

Ein Entwurf der Neufassung war der Ladung beigefügt. Die Änderungen und Ergänzungen wurden rot dargestellt. Der Landkreis Leer habe jetzt mitgeteilt, dass das Amtsblatt ab dem 01.07.2022 nur noch in elektronischer Form veröffentlicht werde. Dementsprechend müsse § 6 der Hauptsatzung angepasst werden.

 

Der Verwaltungsausschuss habe einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.