Sitzung: 31.03.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/002/2022
Der Rat beschließt einstimmig, die geplante Änderung des § 64 NKomVG abzuwarten und dann ggf. erneut zu beraten und zu entscheiden.
Frau de Boer führt aus, dass Ratsmitglied Cybalski am 28.11.2021 beantragt habe, dass die Verwaltung die rechtlichen und technischen Möglichkeiten für das sog. Live-Streaming von Ratssitzungen prüfen solle (AN/011/2021).
Der Rat habe in seiner Sitzung am 14.12.2021 daraufhin beschlossen, zunächst die rechtlichen Voraussetzungen abzuklopfen.
Die rechtliche Bewertung von 2020, als die SPD-Fraktion bereits einen inhaltsgleichen Antrag gestellt hatte (siehe AN/006/2020, Niederschrift der Ratssitzung vom 24.09.2020, TOP 17), habe sich gegenüber heute nicht geändert.
Danach könne jedes Ratsmitglied jederzeit temporär oder dauerhaft der Übertragung seiner Redebeiträge widersprechen. Besucher und Verwaltungsmitarbeiter dürften ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gezeigt werden. Bei dem Tagesordnungspunkt “Anfragen und Anregungen von Einwohnern zu den Tagesordnungspunkten” müssten die Personen, die an das Mikrophon treten, vorab schriftlich ihre Einwilligung zur Übertragung des Redebeitrags abgeben. Daher sei ein Live-Streaming unter den gegebenen rechtlichen Vorgaben lückenhaft und vom Bürger Zuhause daher nicht gut zu verfolgen.
Außerdem geht Frau
de Boer darauf ein, dass eine Änderung des § 64 NKomVG “Öffentlichkeit von
Sitzungen” im Gespräch sei, bei der dieser Bereich u.U. neu geregelt werde.
Der
Verwaltungsausschuss habe daher einstimmig empfohlen, den Tagesordnungspunkt
bis zur Änderung des § 64 NKomVG zu vertagen.
Ratsmitglied
Cybalski macht deutlich, dass es ihm in erster Linie darum gehe, die
Kommunalpolitik transparenter zu gestalten und dadurch insbesondere auch bei
jungen Menschen mehr Interesse bei der Gestaltung der Gemeinde hervorzurufen.
Weil in der Vergangenheit bereits inhaltsähnliche Anträge von den anderen
politischen Fraktionen und Gruppen gestellt wurden, gehe er davon aus, dass
alle Ratsmitglieder gleichermaßen ein Interesse an einem Live-Streaming von
Ratssitzung haben.
Ratsmitglied
Wreesmann weist darauf hin, dass Transparenz sicherlich ein wichtiger Faktor in
der Kommunalpolitik sei. Andererseits leide ihrer Meinung nach auch die
Attraktivität und die Spontaneität in den Sitzungen, wenn die Redebeiträge der
Ratsmitglieder live in die Wohnzimmer gestreamt werden. Sie spricht sich dafür
aus, insbesondere auch im Hinblick auf die angekündigte Rechtsänderung des § 64
NKomVG zunächst abzuwarten, die Entwicklung aber im Auge zu behalten und dann
gegebenenfalls abschließend über den Antrag zu entscheiden.
Ratsmitglied Cybalski stimmt diesen Ausführungen zu, bittet die Verwaltung aber ausdrücklich darum, diese Angelegenheit weiter zu prüfen.