Sitzung: 10.03.2022 Ausschuss für Soziales, Feuerwehr und Ehrenamt
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/013/2022
Der Ausschuss für Soziales, Feuerwehr und Ehrenamt empfiehlt einstimmig, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz bei der Landtagswahl am 09.10.2022 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € zu zahlen und die Handypauschale wieder auf 5,00 € festzusetzen.
Nach Darstellung des Ausschussvorsitzenden de Freese werden
bei der Landtagswahl am 9. Oktober 2022 in den Stimmbezirken der Gemeinde
Ostrhauderfehn 13 Wahlvorstände eingesetzt.
Bei
den letzten Wahlen wurde an die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein
Erfrischungsgeld von je 35,00 € gezahlt. Dieser Betrag solle auch bei
Landtagswahl ausgezahlt werden.
In einzelnen Stimmbezirken wurde bei erforderlich
werdender Nutzung eines privaten Handys eine Pauschale von 5,00 € gezahlt. Auch
dieses solle so bleiben.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied de Buhr – Hollatz nach der Handy-Pauschale erläutert Frau de Boer, dass es Wahllokale ohne Festnetzanschluss gebe, wo dann einer der Wahlhelfer*innen ihr/sein privates Handy nutze, um die Erreichbarkeit sicherzustellen und die Wahlergebnisse zu übermitteln. Diese Person erhalte dann eine Handypauschale.