Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Soziales, Feuerwehr und Ehrenamt empfiehlt einstimmig, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz bei der Landtagswahl am 09.10.2022 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € zu zahlen und die Handypauschale wieder auf 5,00 € festzusetzen.


Nach Darstellung des Ausschussvorsitzenden de Freese werden bei der Landtagswahl am 9. Oktober 2022 in den Stimmbezirken der Gemeinde Ostrhauderfehn 13 Wahlvorstände eingesetzt.

 

Bei den letzten Wahlen wurde an die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € gezahlt. Dieser Betrag solle auch bei Landtagswahl ausgezahlt werden.

 

In einzelnen Stimmbezirken wurde bei erforderlich werdender Nutzung eines privaten Handys eine Pauschale von 5,00 € gezahlt. Auch dieses solle so bleiben.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied de Buhr – Hollatz nach der Handy-Pauschale erläutert Frau de Boer, dass es Wahllokale ohne Festnetzanschluss gebe, wo dann einer der Wahlhelfer*innen ihr/sein privates Handy nutze, um die Erreichbarkeit sicherzustellen und die Wahlergebnisse zu übermitteln. Diese Person erhalte dann eine Handypauschale.