Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig die Geschäftsordnung mit allen vorgenannten Änderungen.


Bürgermeister Harders erläutert, dass sich die Vertretung nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung gebe.

 

Ein Entwurf, der auf der Grundlage der Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes erarbeitet wurde, sei mit der Ladung zur Sitzung versandt worden.

Er erläutert die Änderungen gegenüber der jetzt geltenden Geschäftsordnung eingehend. Gegenüber dem zugesandten Entwurf solle § 10 Abs. 4 S. 2 wie folgt gefasst werden: “Dem Bürgermeister ist zur tatsächlichen oder rechtlichen Klarstellung des Sachverhaltes auch außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort zu erteilen.”

 

Ratsmitglied Krummen geht darauf ein, dass nach der neuen Geschäftsordnung die Ladung zu den Sitzungen elektronisch über das Ratsinformationssystem erfolgen soll. Er bittet darum, bei kurzfristigen Änderungen von (Sitzungs-) Terminen eine Hinweismail an die private E-Mailadresse zu senden.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Cybalski teilt Bürgermeister Harders mit, dass die Fraktionsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter keinen eigenen Zugang zum Ratsinformationssystem erhalten.

 

Gleichstellungsbeauftragte Benedix merkt an, dass neben der männlichen und der weiblichen Bezeichnung das 3. Geschlecht nicht berücksichtigt sei. Sie schlägt daher das Gendersternchen vor.

Ratsmitglied U. Thomßen erklärt, das Gendersternchen sei einfach einzufügen.

Bürgermeister Harders stellt klar, dass das Gendersternchen bei der Gemeinde Ostrhauderfehn bislang nirgends verwendet wurde. Wenn das hier jetzt eingesetzt werde, müssten alle Satzungen usw. genauso angepasst werden. Außerdem beeinträchtige das Gendersternchen die Lesbarkeit.

Ratsmitglied Behrens schlägt vor, zu Beginn der Geschäftsordnung einzufügen, dass für die bessere Lesbarkeit auf die die weiblichen und diversen Bezeichnungen verzichtet werde. Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen.

 

Ratsmitglied Lüken bittet darum, eine Hinweismail auf einen Posteingang im Ratsinformationssystem an die private E-Mailadresse beizubehalten. Dieses solle in der Geschäftsordnung so auch aufgenommen werden.

 

Ratsmitglied Cybalski meldet sich zu Wort und beklagt, dass die Diskussion größtenteils in plattdeutscher Sprache geführt werde. Er könne diese nicht verstehen und fühle sich daher ausgegrenzt. Es müsse sichergestellt sein, dass er den Redebeiträgen folgen könne, sonst könne er keinen sachgerechten Beschluss fassen.

Nach kontroverser Diskussion wird vereinbart, dass diese Ratssitzung in Hochdeutsch fortgesetzt werden solle. Allerdings solle als Zeichen für den Erhalt der plattdeutschen Sprache auch zukünftig weiterhin die letzte Sitzung im Jahr in plattdeutscher Sprache abgehalten werden. Im nächsten Jahr sei dann ggf. der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bei der Sitzung anwesend, der dann übersetzen könne.

 

Ratsmitglied Krummen plädiert für die in § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung vorgeschlagene Alternativformulierung (Video-, Film- und Tonaufnahmen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bürgermeister und der / dem Ratsvorsitzenden). Hiergegen gibt es keinen Widerspruch.