Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Bürgermeister Harders stellt dar, dass nach der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn für die Ortsteile Langholt und Potshausen Ortsvorsteher/innen zu bestimmen seien.

 

Nach § 96 NKomVG bestimme der Rat für die Dauer der Wahlperiode die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher aufgrund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Gemeindewahl die meisten Stimmen erhalten habe.

 

Das Vorschlagsrecht für die Ortschaft Potshausen lag bei der CDU-Fraktion, die Frau Helga Meyer vorgeschlagen habe.

Für die Ortschaft Langholt lag das Vorschlagsrecht bei der UWG-Fraktion, die Herrn Norbert Pieper vorgeschlagen habe.

In beiden Fällen habe der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 den Vorschlägen zugestimmt.

 

Ortsvorsteher/innen werden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Sie werden nach § 47 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vereidigt und erhalten eine Ernennungsurkunde.

 

Bürgermeister Harders beruft Frau Helga Meyer und Herrn Norbert Pieper unter Aushändigung der Ernennungsurkunden in das Ehrenbeamtenverhältnis und vereidigt sie.

 

Frau Meyer bedankt sich für das in sie gesetzte Vertrauen und erklärt, dass sie die Aufgaben weiterhin mit Spaß und Begeisterung wahrnehmen werde.

 

Herr Pieper bedankt sich ebenfalls und kündigt an, die vor ihm liegenden Aufgaben mit voller Energie angehen zu wollen.