Die Ratsvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Sie weist darauf hin, dass nach § 2 Abs. 5 der geltenden Geschäftsordnung die letzte Ratssitzung im Jahr möglichst in plattdeutscher Sprache abgehalten werden solle. Daher könne jedes Ratsmitglied heute von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Sie stellt fest, dass zu der Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Mitglieder des Rates sind durch Ladung vom

1. Dezember 2021 zur Sitzung einberufen worden.