Sitzung: 04.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/161/2021
Es wird erläutert, dass für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen nur Beigeordnete, also Mitglieder des Verwaltungsausschusses mit Stimmrecht in Betracht kämen.
Vorschlagsberechtigt sei jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe. Die Zahl der Stellvertreter/innen sei auf bis zu drei begrenzt.
Bei der Wahl könne der Rat eine Reihenfolge der
Stellvertretung bestimmen, worunter auch zu verstehen sei, dass insbesondere
bei der Repräsentation eine Vertretung für bestimmte Fachbereiche oder Gebiete
der Kommune bestimmt werde; treffe der Rat eine solche Bestimmung nicht, dann
seien die Stellvertreter/innen gleichberechtigt und es bedürfe einer generellen
oder jeweils einzelnen Absprache zwischen dem Bürgermeister und seinen
Stellvertreter/innen, wer die Stellvertretung wahrnehme. Die Stellvertretung sei
ausschließlich eine für den Verhinderungsfall, jedoch könne der Bürgermeister
bestimmen, wann er verhindert sei.
Ratsmitglied Krummen schlägt vor, gleichberechtigte
stellvertretende Bürgermeister/innen zu wählen. Das habe sich in der
Vergangenheit bewährt.
Der Rat fasst einstimmig den Beschluss,
gleichberechtigte Bürgermeister/innen zu wählen.
Von der UWG/CDU-Gruppe werden die Beigeordneten
Johannes Bolland und Burchard Esders für das Amt des stellvertretenden
Bürgermeisters vorgeschlagen.
Von der SPD-Fraktion wird der Beigeordnete Jörg
Schlörmann für die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister vorgeschlagen.
Über die vorgenannten Vorschläge wird, da keine
weiteren Vorschläge gemacht werden, durch Zuruf (Handaufheben) und “en bloc”
gewählt.
Die Wahl der o. g. vorgeschlagenen Personen erfolgt
einstimmig.
Die Ratsmitglieder Bolland, Esders und Schlörmann
nehmen die Wahl an.