Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 


Es wird erläutert, dass für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen nur Beigeordnete, also Mitglieder des Verwaltungsausschusses mit Stimmrecht in Betracht kämen.

 

Vorschlagsberechtigt sei jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe. Die Zahl der Stellvertreter/innen sei auf bis zu drei begrenzt.

Bei der Wahl könne der Rat eine Reihenfolge der Stellvertretung bestimmen, worunter auch zu verstehen sei, dass insbesondere bei der Repräsentation eine Vertretung für bestimmte Fachbereiche oder Gebiete der Kommune bestimmt werde; treffe der Rat eine solche Bestimmung nicht, dann seien die Stellvertreter/innen gleichberechtigt und es bedürfe einer generellen oder jeweils einzelnen Absprache zwischen dem Bürgermeister und seinen Stellvertreter/innen, wer die Stellvertretung wahrnehme. Die Stellvertretung sei ausschließlich eine für den Verhinderungsfall, jedoch könne der Bürgermeister bestimmen, wann er verhindert sei.

 

Ratsmitglied Krummen schlägt vor, gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister/innen zu wählen. Das habe sich in der Vergangenheit bewährt.

 

Der Rat fasst einstimmig den Beschluss, gleichberechtigte Bürgermeister/innen zu wählen.

 

Von der UWG/CDU-Gruppe werden die Beigeordneten Johannes Bolland und Burchard Esders für das Amt des stellvertretenden Bürgermeisters vorgeschlagen.

Von der SPD-Fraktion wird der Beigeordnete Jörg Schlörmann für die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister vorgeschlagen.

 

Über die vorgenannten Vorschläge wird, da keine weiteren Vorschläge gemacht werden, durch Zuruf (Handaufheben) und “en bloc” gewählt.

 

Die Wahl der o. g. vorgeschlagenen Personen erfolgt einstimmig.

 

Die Ratsmitglieder Bolland, Esders und Schlörmann nehmen die Wahl an.