Sitzung: 04.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/160/2021
Entsprechend der Benennung durch die Fraktionen und Gruppen stellt der Rat einstimmig die Sitzverteilung und Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses mit den vorgenannten Ratsmitgliedern fest.
Bürgermeister Harders legt dar, dass die Bildung des
Verwaltungsausschusses dadurch erfolge, dass die Fraktionen und Gruppen
Mitglieder entsprechend der Zahl der bei der Verteilung auf sie entfallenen
Sitze benennen.
Die Sitzverteilung werde nach dem d`Hondtschen Höchstzahlverfahren
vorgenommen. Bei einem Losentscheid würde die Ratsvorsitzende das Los ziehen
und der Rat fasse den die Sitzverteilung und -besetzung feststellenden Beschluss, der auch mögliche
Grundmandatsinhaber nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG mit einbeziehe.
In Gemeinden, deren Vertretung 16 bis 44 Abgeordnete
habe, sei die Erhöhung die Zahl der Beigeordneten um zwei möglich. Dazu sei
dann ein Beschluss erforderlich der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden
muss.
Anschließend seien die Mitglieder*innen zu benennen.
Für jede/n Beigeordnete*n und Grundmandatsinhaber*in von der Fraktion oder
Gruppe, die das Mitglied benannt habe, sei auch ein/e Vertreter/in zu
bestimmen. Eine Fraktion oder Gruppe mit nur einem Mitglied könne zwei
Vertreter/innen benennen. Gesetzlich sei geregelt, dass sich Vertreter/innen,
die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden seien, untereinander
vertreten.
Ratsmitglied Krummen spricht sich dafür aus, keinen
Erhöhungsbeschluss für 8 Beigeordnete zu fassen, sondern die Anzahl der Sitze
bei 6 zu belassen.
Ratsmitglied Cybalski beklagt die Umstellung des
Berechnungsverfahrens Hare-Niemeyer auf das Verfahren nach d`Hondt bei der
Berechnung der Ausschusssitze. Dadurch seien kleinere Parteien benachteiligt.
Auch wenn die Fraktion der GRÜNEN bei einem 8-er Ausschuss zumindest eine
Chance auf ein stimmberechtigtes Mitglied habe, solle kein Antrag auf die
Erhöhung der Sitzanzahl gestellt werden. Die GRÜNEN akzeptieren die Situation
so wie sie sich jetzt darstelle.
Ratsmitglied Erhardts hebt hervor, dass es auch zur
Demokratie dazugehöre, Gruppenbildungen zu akzeptieren. Trotzdem hoffe er auf
eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen fairen Umgang
miteinander.
Der Rat spricht sich einstimmig bei 3 Enthaltungen
dafür aus, die Anzahl der Sitze in der anstehenden Wahlperiode bei 6 zu
belassen.
Nach der Berechnung nach d´Hondt entfallen von den
insgesamt 6 Sitzen 2 auf die SPD-Fraktion und 4 auf die Gruppe UWG/CDU. Die
GRÜNEN erhalten nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG ein Grundmandat.
Es werden folgende Ratsmitglieder und Stellvertreter*innen für den Verwaltungsausschuss benannt:
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SPD |
SPD |
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Mitglied |
Erhardts |
Schlörmann |
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Stellvertreter*in |
Groote |
Pleis |
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UWG/CDU |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
Mitglied |
Bolland |
Krummen |
Esders |
Wreesmann |
Stellvertreter*in |
Bents |
Behrens |
Thomßen, W |
Lüken |
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GRÜNE |
(Grundmandat) |
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Grundmandatsinhaber |
Ertwiens-Buchwald |
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Stellvertreter |
Cybalski |
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Stellvertreterin |
Keintzel |
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