Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Entsprechend der Benennung durch die Fraktionen und Gruppen stellt der Rat einstimmig die Sitzverteilung und Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses mit den vorgenannten Ratsmitgliedern fest.


Bürgermeister Harders legt dar, dass die Bildung des Verwaltungsausschusses dadurch erfolge, dass die Fraktionen und Gruppen Mitglieder entsprechend der Zahl der bei der Verteilung auf sie entfallenen Sitze benennen.

Die Sitzverteilung werde nach dem d`Hondtschen Höchstzahlverfahren vorgenommen. Bei einem Losentscheid würde die Ratsvorsitzende das Los ziehen und der Rat fasse den die Sitzverteilung und -besetzung  feststellenden Beschluss, der auch mögliche Grundmandatsinhaber nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG mit einbeziehe.

 

In Gemeinden, deren Vertretung 16 bis 44 Abgeordnete habe, sei die Erhöhung die Zahl der Beigeordneten um zwei möglich. Dazu sei dann ein Beschluss erforderlich der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden muss.

 

Anschließend seien die Mitglieder*innen zu benennen. Für jede/n Beigeordnete*n und Grundmandatsinhaber*in von der Fraktion oder Gruppe, die das Mitglied benannt habe, sei auch ein/e Vertreter/in zu bestimmen. Eine Fraktion oder Gruppe mit nur einem Mitglied könne zwei Vertreter/innen benennen. Gesetzlich sei geregelt, dass sich Vertreter/innen, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden seien, untereinander vertreten.

 

Ratsmitglied Krummen spricht sich dafür aus, keinen Erhöhungsbeschluss für 8 Beigeordnete zu fassen, sondern die Anzahl der Sitze bei 6 zu belassen.

 

Ratsmitglied Cybalski beklagt die Umstellung des Berechnungsverfahrens Hare-Niemeyer auf das Verfahren nach d`Hondt bei der Berechnung der Ausschusssitze. Dadurch seien kleinere Parteien benachteiligt. Auch wenn die Fraktion der GRÜNEN bei einem 8-er Ausschuss zumindest eine Chance auf ein stimmberechtigtes Mitglied habe, solle kein Antrag auf die Erhöhung der Sitzanzahl gestellt werden. Die GRÜNEN akzeptieren die Situation so wie sie sich jetzt darstelle.

 

Ratsmitglied Erhardts hebt hervor, dass es auch zur Demokratie dazugehöre, Gruppenbildungen zu akzeptieren. Trotzdem hoffe er auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen fairen Umgang miteinander.

 

Der Rat spricht sich einstimmig bei 3 Enthaltungen dafür aus, die Anzahl der Sitze in der anstehenden Wahlperiode bei 6 zu belassen. 

 

Nach der Berechnung nach d´Hondt entfallen von den insgesamt 6 Sitzen 2 auf die SPD-Fraktion und 4 auf die Gruppe UWG/CDU. Die GRÜNEN erhalten nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG ein Grundmandat.

 

Es werden folgende Ratsmitglieder und Stellvertreter*innen für den Verwaltungsausschuss benannt:

 

 

SPD

SPD

 

 

Mitglied

Erhardts

Schlörmann

 

 

Stellvertreter*in

Groote

Pleis

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

Mitglied

Bolland

Krummen

Esders

Wreesmann

Stellvertreter*in

Bents

Behrens

Thomßen, W

Lüken

 

 

 

 

 

 

GRÜNE

(Grundmandat)

 

 

Grundmandatsinhaber

Ertwiens-Buchwald

 

 

 

Stellvertreter

Cybalski

 

 

 

Stellvertreterin

Keintzel