Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig die Fortgeltung der zurzeit gültigen Geschäftsordnung bis zum Beschluss der überarbeiteten Fassung.


Es wird erläutert, dass sich die Vertretung nach § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung geben müsse. Diese solle insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten. Die Ratsfrauen und Ratsherren haben hierzu die bisher geltende Geschäftsordnung mit der Ladung zur Sitzung erhalten.

 

Weil die neue Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes erst seit kurzem vorliege und eine Überarbeitung und Anpassung an Ostrhauderfehn so schnell nicht möglich war, solle eine neue überarbeitete Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung des Rates vorgelegt werden. Bis dahin solle der Rat nach der bisher geltenden Geschäftsordnung verfahren und diese zunächst so beschließen.