Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Harders weist die Ratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Hiervon wurde den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld ein Gesetzesauszug mit der Ladung zu dieser Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Anschließend verpflichtet er die anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Bürgermeister Harders weist auf die auf den Tischen ausgelegten Taschenbücher für Ratsmitglieder in Niedersachsen für die Wahlperiode 2021 – 2026 hin. Eine Ausfertigung des NKomVG mit den am 13.10.2021 von Landtag beschlossenen Änderungen wird den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt, sobald diese an die Gemeinde ausgeliefert worden sind.